Was im Garten erlaubt ist: Rechte, Pflichten und Grenzen unter Nachbarn

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Ein eigener Garten steht für Freiheit, Erholung und Gestaltungsfreude. Gleichzeitig ist er in der Regel Teil eines gemeinschaftlichen Wohnumfeldes. Wo die Grundstücke aneinander grenzen, entstehen daher schnell Spannungsfelder, zum Beispiel aufgrund von zu hohen Hecken, lärmenden Geräten oder sichtbaren Bauprojekten. 

Viele rechtliche Fragen betreffen nicht nur die eigene Fläche, sondern auch die Nachbarrechte. Der folgende Überblick hilft, Konflikte zu vermeiden und das eigene Grün unbeschwert genießen zu können.

Respektvollen Abstand halten – auch beim Pflanzen

Zu den häufigsten Auslösern für Unstimmigkeiten am Gartenzaun zählen Pflanzen, deren Wurzeln oder Zweige über die Grundstücksgrenze hinauswachsen. 

In Thüringen regelt das Nachbarrechtsgesetz die zulässigen Abstände. Bäume, die höher als zwei Meter wachsen, müssen mindestens zwei Meter von der Grenze entfernt stehen. Für Hecken und Sträucher gelten noch geringere Abstände, abhängig von ihrer Höhe. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert auf Verlangen des Nachbarn einen Rückschnitt. Wichtig: Je nach Kommune können zusätzlich ergänzende Satzungen gelten.

Auch bauliche Anlagen wie Gartenhäuser oder Geräteschuppen unterliegen bestimmten Regelungen. Ab einer gewissen Größe ist eine Baugenehmigung erforderlich. Ausschlaggebend sind in diesem Zusammenhang Faktoren wie Höhe, Grundfläche und Abstand zur Grundstücksgrenze. In Thüringen orientieren sich diese Vorschriften an der Thüringer Bauordnung. Ein Beispiel: Gartenhäuser mit mehr als zehn Quadratmeter Grundfläche oder über drei Meter Höhe benötigen meist eine Genehmigung.

Auch der Wunsch nach einer feuchten Abkühlung im Sommer unterliegt Vorgaben. Soll ein Gartenpool fest installiert werden, ist im Vorfeld zu prüfen, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Entscheidend sind diesbezüglich Bauart und der Wasserinhalt. Mobile Aufstellpools hingegen sind in der Regel genehmigungsfrei, sofern keine dauerhafte Verbindung zum Boden besteht.

Rücksicht ist keine Option, sondern Voraussetzung

Das Landgericht Frankfurt am Main stellte 2021 in einem Urteil klar: Die Nutzung des Gartens muss im Rahmen des Zumutbaren für die Nachbarschaft bleiben. Dies betrifft besonders Geräuschquellen. 

Kinderlärm wird gesetzlich privilegiert eingeordnet. Anders sieht es jedoch bei technischen Geräten wie Rasenmähern oder Pools mit Filterpumpe aus. Diese dürfen werktags normalerweise nur zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden. Die Grundlage dafür ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.

Auch für das Grillen gelten Grenzen. Grundsätzlich ist es erlaubt, allerdings kann eine übermäßige Rauchentwicklung als unzumutbare Beeinträchtigung gewertet werden. Wird regelmäßig ein Holzkohlegrill genutzt, ist dabei auf die Windrichtung zu achten. Im Zweifel ist es oft besser, auf einen Gasgrill umzusteigen. Offenes Feuer in Feuerschalen oder Feuerkörben ist in vielen Kommunen meldepflichtig oder ganz untersagt.

Ein weiteres Thema: Poolwasser. Dieses darf nicht einfach in den Kanal oder das Erdreich geleitet werden – vor allem nicht, wenn es mit Chemikalien wie etwa Chlor versetzt ist. Die Entsorgung muss über den Schmutzwasseranschluss erfolgen. Eine Entleerung auf dem Rasen oder in Gullys stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Regeln kennen und das Gespräch suchen

Konflikte entstehen selten aus bösem Willen, sondern in den meisten Fällen aus Unwissenheit. Deshalb hilft es, sich frühzeitig über die lokalen Bestimmungen zu informieren. 

Ein Blick in die Nachbarrechtsgesetze des Landes, die kommunalen Satzungen oder die Landesbauordnung schafft Klarheit. Bei Unsicherheiten beraten außerdem die zuständigen Bauämter oder die Verbraucherzentrale Thüringen.

Wird ein größeres Projekt im Garten geplant, ist es außerdem immer eine gute Idee, die Nachbarn vorab einzubeziehen − nicht weil es gesetzlich vorgeschrieben wäre, sondern weil es das Miteinander stärkt. Die meisten Probleme lassen sich im direkten Gespräch ganz einfach klären, bevor sie zu formellen Streitfällen werden. Sollte doch eine Eskalation drohen, bieten Schiedsstellen in Thüringen kostenfreie Vermittlungsgespräche an.

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