Sonderprogramm „Inklusive Arbeitswelt Thüringen“ – Förderung von Menschen mit Schwerbehinderung
Sonderprogramm „Inklusive Arbeitswelt Thüringen“ – Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung.
Angesichts der sich weiter verschlechternden Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Schwerbehinderung legt die Thüringer Landesregierung ein neues Sonderprogramm zur Förderung der beruflichen Teilhabe auf. Ziel ist es, gezielt Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Jugendliche und Erwachsene auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe in Höhe von 10 Millionen Euro.
Hierzu Sozialministerin Katharina Schenk: „Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Fortschritte bei der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt weiterhin unzureichend – eine Entwicklung, die durch die angespannte wirtschaftliche Lage noch verschärft wird. Mit unserem Sonderprogramm setzen wir deshalb ein klares Signal: Wir schaffen gezielt Anreize für Arbeitgeber, Barrieren abzubauen und echte Teilhabe zu ermöglichen. Inklusion ist nicht nur eine Pflicht, sondern ein Gewinn für unsere gesamte Gesellschaft.“
Im Jahr 2023 sind sowohl die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung als auch ihre Arbeitslosenquote erneut gestiegen. Um dem entgegenzuwirken, hat das Thüringer Sozialministerium gemeinsam mit dem Integrationsamt des Thüringer Landesverwaltungsamtes ein umfassendes Arbeitsmarktprogramm entwickelt. Es richtet sich sowohl an reguläre Arbeitgeber als auch an Inklusionsbetriebe im Sinne des § 215 SGB IX und beinhaltet folgende Eckpunkte:
- Zielgruppen: Arbeitssuchende Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung sowie schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen.
- Fördergegenstand: Arbeitgeber erhalten Prämien für die Schaffung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen. Besonders gefördert werden Beschäftigungen für:
- Übergängerinnen und Übergänger aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder von sog. „anderen Leistungsanbietern“ (§ 60 SGB IX),
- Menschen mit psychischen Behinderungen,
- Menschen mit Schwerbehinderung mit einer Erwerbsbiografie geprägt durch Langzeitarbeitslosigkeit.
- Daneben gibt es zusätzlich Mobilitätszuschüsse (Übernahme von Fahrtkosten, wenn kein ÖPNV zur Verfügung steht) sowie Zuschüsse für energetische Sanierung oder IT-Infrastruktur-Erneuerung für Inklusionsbetriebe
- Laufzeit: Das Programm startet im Juli 2025 und läuft zunächst über fünf Jahre. Eine Verlängerung bei positiver Resonanz ist möglich.
Das Integrationsamt Suhl übernimmt die Programmabwicklung. Antragsformulare sind online unter https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/sonderprogramm-inklusive-arbeitswelt erhältlich.