Freitag, November 22, 2024
Landkreis GothaNachrichten

Verleihung des Denkmalschutzpreises des Landkreises Gotha

Bildnachweis: iStock.com/ Heiko119

Alle zwei Jahre bietet die Auftaktveranstaltung zum Tag des offenen Denkmals einen würdigen Rahmen für die Verleihung des Denkmalschutzpreises des Landkreises Gotha. In diesem Jahr wurde damit in Mühlberg das private Engagement der Familie Kallinich aus Gotha für die Sanierung des Frankenbergschen Palais‘ in der Lucas-Cranach-Straße in Gotha.

1712 erbaut – die Angaben variieren, aber so lässt es die Jahreszahl am Torbogen vermuten – diente das Palais insbesondere dem Freiherrn Sylvius zu Frankenberg (1728-1815) als Residenz. Beeindruckend ist die langgezogene Fassade des zweigeschossigen traufständigen Baus mit den vielen Gauben; einen besonderen Blickfang bildet aber die genannte Dame mit ihrem Federschmuck, die über Passantinnen und Passanten recht gleichmütig hinwegzusehen scheint.  
Eine weitere Besonderheit des Anwesens zeigt sich beim Gang in den Hof, der durch spätere Anbauten als Dreiseitenhof erscheint und vor allem den Blick freigibt auf das sogenannte Frankenbergsche Gartenhaus. Die bauliche und künstlerische Qualität dieses ebenfalls im 18. Jahrhundert errichteten, durchaus stattlichen Gartenhauses zeigt sich in seiner Erscheinung mit balkongekröntem Säulenportal, gesprengten Giebeln und Nischen sowie kunstvollen Stuckaturen und viel original erhaltener Ausstattung im Inneren. Qualitäten, die ebenfalls bereits durch eine umfassende und sensible Sanierung gewürdigt wurden.

Was den Stellenwert dieses barocken Ensembles aus Einzeldenkmalen in Gothas Denkmallandschaft betrifft, so ist als Besonderheit hervorzuheben, dass es als solches Ensemble heute wieder wirken kann: Mit einem Hof, dessen altes Pflaster größtenteils erhalten ist, einem Gartenhaus, das Teil eines gestalteten Gartens mit Brunnenanlage ist, und das, ebenso wie das Palais, weitgehend originale Bausubstanz und Ausstattung behalten konnte.

Dass dem so ist – nach einer wechselvollen Geschichte, in der das Gartenhaus nach 1900 zeitweise Edeka als Lager diente, bald einer Tankstelle zum Opfer hätte fallen sollen und später als Kinderheim genutzt wurde –, ist der Verdienst der Familie Kallinich, in deren Besitz sich das Palais seit 1924, das Gartenhaus etwa seit 1990 befindet.

Schrittweise haben sich seither drei Generationen der Familie der verschiedenen Baustellen angenommen und nach und nach Palais, Hof und Gartenhaus hergerichtet – mit großem privatem Engagement und Feingefühl sowie bereitwilliger und freiwilliger Annahme denkmalfachlicher Ansätze und Anregungen.

Die Maßnahmen, die für den diesjährigen Denkmalschutzpreis des Landkreises Gotha zur Rede stehen, runden das äußere Erscheinungsbild und die Vielzahl der über die Zeit durchgeführten Maßnahmen ab. Im Laufe der vergangenen zwei Jahre erhielt unter Regie von Matthias Kallinich, also der dritten Generation, die Schauseite des Anwesens ihren Feinschliff, indem Fassade, Toreinfahrt, Kellerportal und das historische Treppenhaus des Palais einer fach- und denkmalgerechten Sanierung unterzogen wurden.

Der Denkmalschutzpreis des Landkreises Gotha ist mit 1.500 Euro dotiert.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.