NachrichtenPolitik

Land zahlt bis 480 Euro an Schülerinnen und Schüler für Ferien-Praktikum

Bild von Uli Weiand auf Pixabay

„Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren, die in den Sommerferien ein Praktikum in einem Handwerksbetrieb machen, können dafür 120 Euro pro Woche an finanzieller Unterstützung erhalten. Voraussetzung ist, dass das Praktikum mindestens eine Woche dauert. Es werden bis zu vier Wochen finanziert. In Summe sind also 480 Euro in den Sommerferien möglich“, informiert der Linke-Landtagsabgeordnete Sascha Bilay.

Auf Initiative der Linksfraktion im Landtag wurde ein entsprechendes Landesprogramm geschmiedet. Damit sollen Schülerinnen und Schüler an Handwerksberufe herangeführt werden. Im besten Falle kann das später zum Berufsabschluss führen. Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch der Betrieb können dabei ausprobieren, ob eine spätere Karriere im Unternehmen für beide Seite ein Erfolg werden kann. Davon würden insbesondere kleinere Betriebe profitieren, die sonst kaum Möglichkeiten hätten, potentielle Fachkräfte für sich zu interessieren. „Wer sich für ein Praktikum in den Ferien interessiert, findet nähere Informationen entweder auf den Internetseiten der Handwerkskammer, des Wirtschaftsministeriums oder direkt bei mir im Büro“, erklärt der Landtagsabgeordnete abschließend.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.