Freitag, Dezember 27, 2024

Orangerie im Doppelpack

Foto: Uwe Ulrich

Gotha. Gleich zwei Veranstaltungen erwarten die Besucher der Gothaer Orangerie in der nächsten Zeit. Am Samstag, 09. September, 19 Uhr veranstaltet der Verein „Orangerie-Freunde“ einen Weinabend zum Thema „Phänomenale Burgunder“ im Orangenhaus. Präsentiert werden weiße Burgundersorten von deutschen Spitzenwinzern. Dabei zeichnet sich Grauburgunder mehr durch seine Substanz, Weißburgunder eher durch Finesse aus. Neben vielen interessanten Hintergrundinformationen, wie zum Beispiel zur Herstellung, Lagerung und Reifung, gilt es sechs Weine zu verkosten.
Karten zu 25 € für den Weinabend im Orangenhaus gibt es nur im Vorverkauf im Bürgerbüro Matthias Hey am Hauptmarkt 36. Weine, Wasser und ein Käseteller sind im Preis inklusive.

Am Sonntag, 10. September ist der Tag des offenen Denkmals, an dem sich auch die „Orangerie-Freunde“ beteiligen. Von 11 bis 17 Uhr können das Orangenhaus, das Lorbeerhaus und das neue Kamelienhaus besichtigt werden. Der Eintritt ist frei, für Fragen stehen Vereinsmitglieder und der Parkverwalter zur Verfügung.
Die „Orangerie-Freunde“ bieten von 14 bis 17 Uhr im Orangenhaus Kaffee, selbstgebackenen Kuchen und Getränke an.

Der Erlös der Veranstaltungen kommt dem Ankauf neuer Kamelien zugute.

www.orangerie-gotha.de

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.