Freitag, Dezember 27, 2024

Neue Video-Botschaft: Oberbürgermeister erinnert an Abstand und gegenseitigen Schutz

Oberbürgermeister Knut Kreuch hat sich in einer neuen Video-Botschaft an die Gothaerinnen und Gothaer gewandt. In der digitalen Ansprache wirft das Stadtoberhaupt einen Blick auf die aktuelle Lage rund um die anhaltend hohen Inzidenzwerte in Gotha und ermuntert die Bürgerinnen und Bürger, durch Abstand und Vorsicht, sich und andere vor Ansteckung zu schützen.

„Wir treffen uns mit Freunden und denken nicht daran, dass die Freunde vorher andere Freunde getroffen haben und ganz schnell hat man sich infiziert“, so Kreuchs Einschätzung. Trotzdem ermuntert er die Gothaerinnen und Gothaer das schöne Wetter zu nutzen und bei Spaziergängen in der Natur die ersten Frühblüher zu entdecken. In diesem Zusammenhang wirft der Oberbürgermeister auch einen Blick zurück auf die frostigen Wintertage im Februar und dankt allen, die mitgeholfen haben, gemeinsam der Schneemassen Herr zu werden.

Auch wenn Knut Kreuch aktuell noch keine feste Prognose für die großen Veranstaltungen im Herbst, wie etwa das Metallgestaltertreffen, stellen kann, bleibt er optimistisch, dass sich die Lage bessert und gibt zum Ende des Videos den Bürgerinnen und Bürgern mit auf den Weg: „Der, der sich schützt, ist im Leben besser beraten.“

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.