Ausflügler müssen am 21. Mai auf musikalische Unterhaltung in Gaststätten und beliebten Ausflugszielen verzichten. Der Landkreis Gotha untersagt an diesem Tag per Allgemeinverfügung das öffentliche Darbieten von Musik. Die Regelung bezieht sich neben den Wirtschaften insbesondere auf öffentlich zugängliche Plätze und Grillplätze sowie auf Parkanlagen. Damit soll den am Vatertag typischen Menschenansammlungen und damit dem Risiko weiterer Ansteckungen vorgebeugt werden. Landrat Onno Eckert mahnt: „Auch wenn ich für viele die Spaßbremse bin: Es steht zu viel auf dem Spiel. Die kleinen Schritte zur Rückkehr in die Normalität, etwa die wieder aufgenommene Kinderbetreuung und Öffnung von Dienstleistungen und Gastronomie, sollten wir nicht leichtfertig verspielen. Ein kleiner Verzicht hier kann im Großen helfen.“ Eckert stellt aber auch klar: Die von Wanderern mitgeführte Bluetooth-Box oder das Radiohören im heimischen Garten wird nicht zu einem Bußgeldbescheid führen.