Grenzenloses Lesen, Hören und Lernen für Nutzer der Stadtbibliothek

Leserinnen und Leser, die einen Bibliotheksausweis besitzen, haben weiterhin die Möglichkeit, die Thüringer Online-Bibliothek thuebibnet zu nutzen. Aus einem Angebot von über 80.000 elektronischen Medien für Kinder, Jugendliche und Erwachsene können Nutzer mit einem gültigen Ausweis rund um die Uhr Bücher, Hörbücher, Filme, Musik, Sachmedien, Ratgeber, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form ausleihen. Das Angebot ist geeignet für viele Geräte, wie z. B. PCs, Smartphones, Tablets, MP3-Player sowie E-Book-Reader. Da der Zulauf zurzeit extrem hoch ist, wurden kurzfristig zusätzliche 15.000 € in Medien investiert. Somit steht der grenzenlosen Mediennutzung nichts mehr im Wege.

Die Zugangsdaten stehen auf dem Bibliotheksausweis. Abgelaufene Ausweise wurden bereits automatisch bis 30.04.2020 kostenlos verlängert. Mehr Informationen, wie die Online-Bibliothek funktioniert, sind auf der Website www.thuebibnet.de zu finden.

Medien, die in der Stadtbibliothek vor der Schließung am 17. März 2020 ausgeliehen wurden, werden bei allen Benutzern automatisch bis 12. Juni 2020 verlängert. Somit entfallen Säumnisgebühren, die danach angefallen wären. Zuvor entstandene Gebühren bleiben aber weiterhin bestehen. Die Rückgabe der Medien ist weiterhin über den Rückgabeautomat im Eingangsbereich der Bibliothek möglich.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.