Sonntag, November 24, 2024
BlaulichtmeldungenLPI Gotha

Schmerbach: In Firma eingebrochen

Schmerbach – Landkreis Gotha (ots) – Heute Nacht sind Unbekannte in eine Firma Am Erlich eingebrochen. Die unbekannten Täter drangen auf das Firmengelände, öffneten ein Fenster gewaltsam und durchwühlten sämtliche Büroräume. Dabei wurden mehrere Türen im Gebäude eingetreten. Ob die Einbrecher Beute machten, ist derzeit nicht bekannt. Der Sachschaden wird auf 1.000 Euro geschätzt.

Die Polizei sucht Zeugen, die diesen Vorfall gesehen haben oder Angaben zu verdächtigen Personen- oder Fahrzeugbewegungen machen können. Hinweise bitte an die Polizei Gotha, Tel. 03621/781124, Hinweis-Nr. 0188055/2019. (jk)

Firmengelände, öffneten ein Fenster gewaltsam und durchwühlten sämtliche Büroräume. Dabei wurden mehrere Türen im Gebäude eingetreten. Ob die Einbrecher Beute machten, ist derzeit nicht bekannt. Der Sachschaden wird auf 1.000 Euro geschätzt.

Die Polizei sucht Zeugen, die diesen Vorfall gesehen haben oder Angaben zu verdächtigen Personen- oder Fahrzeugbewegungen machen können. Hinweise bitte an die Polizei Gotha, Tel. 03621/781124, Hinweis-Nr. 0188055/2019. (jk)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Telefon: 03621/781503
E-Mail: presse.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.