Sonntag, November 24, 2024
Blaulichtmeldungen

Führerschein und Drogentest

Landkreis Gotha (ots) – Gestern führte die Polizei mehrere Verkehrskontrollen durch und ermittelte einige Verkehrssünder.

Gegen Mittag wurde in der Gleichenstraße in Gotha ein VW angehalten. Der 46-jährige Fahrer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Er musste die Kontrollstelle zu Fuß und mit einer Anzeige im Gepäck verlassen.

Ein 20-Jähriger wurde gegen 18.00 Uhr gestoppt, als er mit seinem Ford in der Bremerstraße in Waltershausen fuhr. Ein Drogentest beim Fahrer verlief negativ, daraufhin wurde er zur Blutentnahme in ein Krankenhaus gebracht. Die Fahrzeugschlüssel wurden einem anderen Berechtigten in Obhut gegeben.

In Friedrichroda kontrollierte die Polizei etwa eine Stunde später einen VW. Auch bei dem 25-jährigen Fahrzeugführer wurde Drogenkonsum nachgewiesen. Er wurde ebenfalls zur Blutentnahme in ein Klinikum gebracht. Die Fahrzeugschlüssel bekam er nicht zurück.

Auch für einen jungen Mann aus Gräfentonna endete die Fahrt kurz vor Mitternacht in einer Polizeikontrolle in der Langensalzaer Straße. Bei dem 20-jährige VW-Fahrer verlief der Drogentest positiv, im Krankenhaus wurde Blut genommen. Den Schlüssel für das Fahrzeug asservierte vorerst die Polizei. (jk)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Telefon: 03621/781805
E-Mail: presse.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.