Bildnachweis: iStock.com/ piotr290

Ilmenau: Autofahrerin mit über 2,2 Promille überfährt Verkehrsinsel

Anzeige

lmenau (ots/red.)

Eine 61-jährige Autofahrerin hat am Samstagvormittag, 24. Oktober 2026, auf der L1140 zwischen Langewiesen und Ilmenau einen Verkehrsunfall verursacht. Ein Atemalkoholtest ergab später einen Wert von über 2,2 Promille.

Wie die Polizei mitteilt, war eine Streifenbesatzung hinter dem VW der Frau unterwegs. Beim Verlassen eines Kreisverkehrs geriet das Fahrzeug plötzlich zu weit nach links und überfuhr eine Verkehrsinsel samt Beschilderung.

Die Beamten stellten fest, dass die Fahrerin erhebliche Schwierigkeiten hatte, aus ihrem Fahrzeug auszusteigen. Ein Atemalkoholtest ergab anschließend den hohen Alkoholwert.

Die 61-Jährige blieb unverletzt. Am VW sowie an der Verkehrsinsel entstand jeweils ein Sachschaden von rund 2.000 Euro. Der Gesamtschaden beträgt damit etwa 4.000 Euro.

Die Polizei veranlasste eine Blutentnahme im Krankenhaus, beschlagnahmte den Führerschein und untersagte die Weiterfahrt. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.