Die Verbraucherzentrale prüft den Start von Sammelklagen wegen hoher Kosten bei der Auszahlung von Riester-Banksparplänen.
Sie sucht dafür Menschen, bei denen die Auszahlung eines Sparkassen-Riester-Vertrags kurz bevorsteht oder in den vergangenen Jahren begonnen hat.
Wer an der Umfrage der Verbraucherzentrale teilnimmt, hilft zu prüfen, ob Rückzahlungsansprüche bestehen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklagen gegen verschiedene Sparkassen. Im Mittelpunkt stehen Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten, die Sparkassen beim Übergang von Riester-Banksparplänen in die Auszahlphase berechnet haben. Diese Kosten können mehr als 1.000 Euro betragen. Für Betroffene bleibt dann weniger Geld für die Rente.
Die Verbraucherzentrale sucht deshalb Menschen, bei denen die Auszahlung ihrer Riester-Rente der Sparkasse kurz bevorsteht oder in den vergangenen Jahren begonnen hat. Unter sammelklagen.de/verfahren/riesterrente können Betroffene ihre Erfahrungen schildern.
Wer möchte, kann dabei seine E-Mail-Adresse hinterlassen. Die Verbraucherzentrale informiert diese Personen, sofern sie eine Sammelklage zu Riester-Kosten bei Sparkassen einreicht.
Quelle: vzbv / Baumbach
Katarzyna Guzenda
Referentin im Team Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands
Wer jahrelang für das Alter spart, sollte nicht erst kurz vor der Rente von hohen Kosten erfahren. Wir wollen herausfinden, welche Sparkassen solche Kosten berechnet haben und ob wir das Geld mit Sammelklagen zurückholen können.