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Thüringen bringt Bundesratsinitiative für mehr Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung ein

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Sozialministerin Katharina Schenk fordert Vertrauensschutz, eine belastungsbezogene Schutzrente und eine gerechtere Grundrente

Thüringen hat am heutigen Freitag, den 16. Oktober 2026, eine Entschließung zur Stärkung des Vertrauens in die gesetzliche Rentenversicherung in den Bundesrat eingebracht. Mit der Initiative will der Freistaat die geplante Rentenreform sozial gerechter ausgestalten und insbesondere die Interessen langjährig Versicherter sowie die besonderen Erwerbsbiografien in Ostdeutschland stärker berücksichtigen.

Die Bundesregierung plant, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis Ende 2026 als Gesamtpaket umzusetzen. Thüringen unterstützt die Reform und fordert zudem ergänzende Maßnahmen, um die Verlässlichkeit und soziale Gerechtigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken.

Thüringens Sozialministerin Katharina Schenk erklärte dazu im Bundesrat: „Menschen, die über viele Jahrzehnte gearbeitet, Beiträge geleistet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, müssen darauf vertrauen können, dass sich ihre Lebensleistung in einer angemessenen Alterssicherung widerspiegelt. Deshalb wollen wir die Reform eng begleiten und dafür sorgen, dass die unterschiedlichen Lebensrealitäten der Versicherten berücksichtigt werden.“

Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge

Ein zentrales Anliegen der Bundesratsinitiative ist der Schutz von Menschen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen. Für den Fall einer Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte fordert Thüringen einen mindestens fünfjährigen Vertrauens- und Bestandsschutz. Für nachfolgende Jahrgänge sollen angemessene Übergangsregelungen gelten.

Darüber hinaus setzt sich Thüringen für eine belastungsbezogene Schutzrente ein. Beschäftigte in körperlich anstrengenden Berufen sollen bei gesundheitlichen Einschränkungen nach einer individuellen Gesundheitsprüfung einen erleichterten Zugang zur Rente erhalten können.

Schenk betonte: „Die starre Debatte über Versicherungsjahre sollte sich wieder stärker an den Lebensrealitäten der Bürgerinnen und Bürger orientieren. Wer jahrzehntelang körperlich hart gearbeitet hat und gesundheitlich eingeschränkt ist, braucht eine verlässliche Perspektive für den Übergang in den Ruhestand.“

Grundrente weiterentwickeln und ostdeutsche Erwerbsbiografien stärker berücksichtigen

Ein weiterer Schwerpunkt der Initiative ist die Weiterentwicklung der Grundrente. In Ostdeutschland sind rund 74 Prozent der älteren Menschen allein auf die gesetzliche Rente angewiesen, in Westdeutschland sind es 47 Prozent. Gleichzeitig erschweren unterbrochene Erwerbsbiografien und Zeiten unfreiwilliger Arbeitslosigkeit vielen Menschen den Zugang zum Grundrentenzuschlag.

Besonders die wirtschaftlichen Umbrüche nach der Wiedervereinigung wirken sich bis heute auf die Rentenansprüche vieler Ostdeutscher aus. Thüringen fordert deshalb, die Zugangsvoraussetzungen und die Berechnung der Grundrente zu überprüfen. Dabei sollen strukturell bedingte Erwerbsunterbrechungen, Zeiten unfreiwilliger Arbeitslosigkeit sowie Kindererziehung und Pflege stärker berücksichtigt werden. Auch der Grundrentenzuschlag und die geltenden Freibetragsregelungen sollen weiterentwickelt werden.

„Die gravierende Arbeitslosigkeit in den 1990er und frühen 2000er Jahren hat viele Erwerbsbiografien in Ostdeutschland geprägt. Diese langfristigen Folgen müssen wir bei der Rentenreform stärker in den Blick nehmen“, erklärte Schenk. „Die Grundrente muss Menschen mit langjähriger Versicherungsbiografie und niedrigen Alterseinkommen besser erreichen. Dafür müssen wir ihre Zugangsvoraussetzungen und ihre Wirkung weiter verbessern.“

Mit dem Entschließungsantrag möchte Thüringen den weiteren Reformprozess auf Bundesebene aktiv mitgestalten. Ziel ist eine langfristig tragfähige gesetzliche Rentenversicherung, die Lebensleistung angemessen anerkennt und Altersarmut wirksam entgegenwirkt.

„Wir bekennen uns zu den Reformempfehlungen der Alterssicherungskommission in ihrer Gesamtheit. Zugleich ist es wichtig, dass die Länder ihre Erfahrungen und die besonderen Bedürfnisse der Menschen in die Umsetzung einbringen können“, so Schenk abschließend.

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