Bildnachweis: iStock.com/ Stadtratte

Ohrdruf baut neuen Geh- und Radweg zwischen Bahnhofstraße und Herrenhöfer Weg

Anzeige

Die Stadt Ohrdruf erweitert ihr Geh- und Radwegenetz: Ab voraussichtlich 19. Oktober 2026 ist der Neubau eines gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen der Bahnhofstraße und dem Herrenhöfer Weg vorgesehen. Die Bauarbeiten sollen bis zum Frühjahr 2027 andauern.

Die Maßnahme wird über die Förderprogramme der Kommunalen Verkehrsinfrastruktur sowie das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes mit insgesamt rund 370.000 Euro gefördert.

Der neue Geh- und Radweg beginnt an der Einmündung Bahnhofstraße/B 88, am Ende des im Jahr 2024 fertiggestellten gemeinsamen Geh- und Radweges in der Straße „Am Bahnhof“. Von dort verläuft er auf einer Länge von rund 100 Metern in östlicher Richtung am Rand des Bahnhofparks straßenbegleitend entlang der B 88 bis zur Kreuzung mit der B 247.

Nach der Querung der B 247 führt der Geh- und Radweg auf einer weiteren Länge von rund 100 Metern in östlicher Richtung parallel zum Kohlbach und bindet anschließend an den Herrenhöfer Weg an.

Mit dem Neubau wird das Radwegenetz der Stadt Ohrdruf weiter ausgebaut. Gleichzeitig entsteht eine verkehrssichere Verbindung zwischen dem Gewerbegebiet und der Innenstadt.

Während der Bauzeit kann es im Bereich der Maßnahme zu Einschränkungen kommen. Die Stadt Ohrdruf bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und um Beachtung der jeweiligen Beschilderung und Verkehrshinweise.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.