Bildnachweis: iStock.com/ AndreyPopov

Unfallflucht in Gotha aufgeklärt: SUV-Fahrer mit 1,82 Promille

Anzeige

Gotha (ots/red.)

Ein aufmerksamer Zeuge hat am Samstagabend entscheidend zur Aufklärung einer Unfallflucht in Gotha beigetragen. Er beobachtete in der Parkallee, wie ein SUV mit großer Wucht gegen einen geparkten Skoda fuhr und anschließend die Unfallstelle verließ.

An dem Skoda entstand nach Angaben der Polizei ein Sachschaden von rund 5.000 Euro. Der Zeuge hatte sich jedoch das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs notiert und gab die Information an die Polizei weiter.

Polizei findet beschädigten SUV

Im Zuge der Fahndung konnten die Beamten den gesuchten SUV einige Zeit später abgestellt auffinden. Die am Fahrzeug festgestellten Spuren ließen sich laut Polizei eindeutig dem Unfall in der Parkallee zuordnen.

Der Fahrzeughalter räumte gegenüber den Beamten ein, den Unfall verursacht zu haben. Bei ihm wurde anschließend ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 1,82 Promille. Zur weiteren Beweissicherung ordnete die Polizei eine Blutentnahme an.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.