Bildnachweis: iStock.com/ AndreyPopov

Eisenach: Drei Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gestoppt

Anzeige

Eisenach (ots/red.)

Die Polizei hat in Eisenach innerhalb weniger Stunden drei Verkehrsteilnehmer unter Alkohol- beziehungsweise Drogeneinfluss festgestellt. In allen Fällen wurden Blutentnahmen angeordnet und die Weiterfahrt untersagt.

Am Samstagnachmittag gegen 15.40 Uhr kontrollierten Polizeibeamte einen 32-jährigen Ford-Fahrer in der Siebenbornstraße. Ein Drogenvortest reagierte nach Angaben der Polizei positiv auf Cannabis.

Gegen 22.30 Uhr wurde ein 21-Jähriger mit seinem E-Scooter in der Mühlhäuser Straße kontrolliert. Auch bei ihm zeigte ein Drogenvortest ein positives Ergebnis auf Cannabis.

Radfahrer mit mehr als 1,9 Promille

Am frühen Sonntagmorgen gegen 3.40 Uhr stellten die Beamten zudem einen 59-jährigen Fahrradfahrer in der Ernst-Thälmann-Straße fest. Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von mehr als 1,9 Promille.

Gegen den 32-jährigen Autofahrer und den 21-jährigen E-Scooter-Fahrer wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter berauschenden Mitteln eingeleitet. Gegen den Radfahrer ermittelt die Polizei wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Bei allen drei Männern wurden Blutentnahmen durchgeführt.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.