Bild von Mircea Iancu auf Pixabay

Deutschlandticket: Verbraucherzentrale kritisiert erneute Preiserhöhung

Anzeige

  • Preis für Deutschlandticket soll ab 2027 auf 66,80 Euro steigen
  • Verbraucherzentrale kritisiert den absehbar jährlichen Preisanstieg des Tickets
  • vzbv fordert neben dem Deutschlandticket einen bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif einzuführen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die angekündigte erneute Verteuerung des Deutschlandtickets auf 66,80 Euro. Jährliche Preissteigerungen dürften nicht dazu führen, dass immer mehr Menschen aus Kostengründen auf das Deutschlandticket verzichten müssen, kritisiert Vorständin Ramona Pop. Die Verbraucherzentrale fordert die Einführung eines bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarifes. Damit würde der ÖPNV auch für Menschen, die nur ab und an Bus und Bahn nutzen, deutlich einfacher und attraktiver werden.

Ramona Pop steht hinter einem weißen Tisch
Quelle: Plambeck – vzbv

Ramona Pop

Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Das Deutschlandticket hat gezeigt, wie attraktiv ein einfacher und bundesweit nutzbarer öffentlicher Nahverkehr sein kann. Wenn das Ticket nun regelmäßig teurer wird, droht dieser Erfolg schrittweise ausgehöhlt zu werden.

Gerade in Zeiten steigender Spritpreise brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher attraktive Alternativen zum Auto. Für Menschen, die Bus und Bahn nur gelegentlich nutzen, ist das Deutschlandticket aufgrund der Preissteigerungen jedoch immer seltener eine passende Option.

Um die Nutzung von Bus und Bahn auch für Gelegenheitsfahrer zu vereinfachen, sollte ein bundesweit einheitlicher Nahverkehrstarif eingeführt werden. Statt Tarifdschungel im ÖPNV brauchen wir attraktive Angebote.

Das Deutschlandticket für Gelegenheitsfahrer:innen

Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass der einfache Zugang zum ÖPNV allein an das Deutschlandticket geknüpft wird. Menschen mit geringerem Mobilitätsbedarf verlieren durch weitere Preissteigerungen den einfachen Zugang zum Nahverkehr.

Der neue Preisindex beendet zwar das jährliche politische Ringen um den Preis des Deutschlandtickets. Es droht jedoch eine automatisierte Preisspirale, an dessen Ende für viele das Deutschlandticket kein attraktives Angebot mehr darstellt. Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands ist deshalb ein attraktives, einfaches und bundesweit einheitliches Tarifangebot für Menschen nötig, die kein Abonnement abschließen möchten oder für die sich das Deutschlandticket preislich nicht rechnet.

„Gerade Gelegenheitsnutzer stehen weiterhin vor einem unübersichtlichen Flickenteppich aus Verbundgrenzen, Tarifzonen und unterschiedlichen Ticketangeboten“, so Pop. „Wer in Deutschland Bus und Bahn nutzt, braucht ein Tarifsystem, das überall gleich funktioniert. Das Deutschlandticket ist ein erfolgreicher Anfang, den Tarifdschungel zu beenden. Dasselbe Prinzip brauchen auch Gelegenheitsfahrerinnen und -fahrer.“

Verbraucherzentrale fordert bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert einen bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif für Gelegenheitsfahrten als wirksame Antwort auf dieses Problem. Das vorgeschlagene Modell orientiert sich am Erfolgsprinzip des Deutschlandtickets und ermöglichte die Nutzung des gesamten Nahverkehrs in Deutschland auf Basis einfacher Zeitkarten statt komplexer Entfernungs- oder Zonentarife. Vorgesehen sind lediglich wenige, leicht verständliche Ticketangebote mit festen Nutzungszeiten, zwischen 15 Minuten und 24 Stunden. Das System sollte bundesweit gelten und sowohl digital als auch analog nutzbar sein.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.