Bild von Andreas Breitling auf Pixabay

Gotha: Auffahrunfall an Europakreuzung – 24-Jähriger ohne Führerschein

Anzeige

Gotha (ots/red.)

An der Europakreuzung in Gotha ist es am Mittwochnachmittag zu einem Auffahrunfall mit drei Fahrzeugen gekommen. Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei fest, dass einer der beteiligten Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Eine 62-Jährige, ein 66-Jähriger und ein 24-Jähriger waren nach Angaben der Polizei jeweils mit einem VW hintereinander in Richtung Ohrdrufer Straße unterwegs. An einer roten Ampel hielten die beiden vorausfahrenden Fahrzeuge an. Der 24-Jährige bemerkte dies offenbar zu spät und fuhr auf den VW des 66-Jährigen auf. Durch die Wucht des Aufpralls wurde dessen Fahrzeug auf den Wagen der 62-Jährigen geschoben.

An allen drei Fahrzeugen entstand Sachschaden. Angaben zur Höhe machte die Polizei nicht. Von Verletzten wurde in der Mitteilung ebenfalls nicht berichtet. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 24-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Gegen ihn wurde ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.