A71 bei Gräfenroda: Zu hoher Autotransporter löst Höhenkontrolle aus

Bild: KI-generierte Illustration
Anzeige

A71 Höhe Gräfenroda (ots/red.)

Auf der A71 hat am Montagmorgen ein zu hoher Sattelzug die Höhenkontrolle vor dem Tunnel „Alte Burg“ ausgelöst. Nach Angaben der Autobahnpolizei geschah dies gegen 5.45 Uhr in Fahrtrichtung Schweinfurt zwischen den Anschlussstellen Gräfenroda und Oberhof.

Nach Auslösung der Höhenkontrolle sperrte die zentrale Betriebsleitstelle den Tunnel „Alte Burg“ für den Verkehr. Hintergrund ist, dass bei einem zu hohen Lkw die Gefahr besteht, dass dieser den Tunnel beschädigt oder im Tunnel stecken bleibt.

Der auslösende Autotransporter konnte schnell festgestellt werden. Die eingesetzten Streifenbeamten leiteten ihn über den Mittelstreifen vor dem Tunnel in Richtung Sangerhausen ab.

Anschließend wurde der Fahrer des Autotransporters auf der Tank- und Rastanlage Thüringer Wald Süd kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Sattelzug eine gemessene Höhe von 4,56 Metern hatte. Regulär zulässig sind 4 Meter.

Der Verstoß wurde durch die Beamten geahndet. Der Tunnel „Alte Burg“ konnte in Fahrtrichtung Schweinfurt nach rund 30 Minuten wieder freigegeben werden.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.