A71 bei Suhl: Autofahrerin bei Unfall im Tunnel Berg Bock schwer verletzt

Bildnachweis: iStock.com/ huettenhoelscher
Anzeige

Suhl (ots/red.)

Bei einem Verkehrsunfall auf der A71 ist am Mittwochabend eine Autofahrerin schwer verletzt worden. Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Unfall am 26. August 2026 gegen 20 Uhr in Fahrtrichtung Sangerhausen in der Tunnelanlage Berg Bock.

Eine 52-jährige Audi-Fahrerin kam aus bislang ungeklärter Ursache im Tunnel nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Beschilderung einer Pannenbucht. Anschließend schleuderte der Audi zurück auf den linken Fahrstreifen.

Dort befand sich zu diesem Zeitpunkt ein 47-jähriger Seat-Fahrer im Rahmen eines Überholmanövers. Der Mann konnte dem Audi nicht mehr rechtzeitig ausweichen und kollidierte mit dem Fahrzeug.

Die 52-jährige Audi-Fahrerin wurde schwer verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Die 44-jährige Beifahrerin des Seat-Fahrers wurde leicht verletzt, lehnte einen Transport in ein Krankenhaus jedoch ab.

Der entstandene Gesamtschaden wird auf rund 15.000 Euro geschätzt. Die Tunnelanlage war in Fahrtrichtung Sangerhausen für Rettungs- und Bergungsmaßnahmen etwa eineinhalb Stunden voll gesperrt.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.