Ilmenau: Renault-Fahrer flüchtet vor Polizei und leistet Widerstand

Bildnachweis: iStock.com/ Cineberg
Anzeige

Ilmenau (ots/red.)

In Ilmenau ist ein 41-jähriger Renault-Fahrer in der Nacht vor einer Verkehrskontrolle geflüchtet. Nach Angaben der Polizei wollten Beamte den Mann gegen 3.15 Uhr in der Schleusinger Straße kontrollieren.

Der Fahrzeugführer setzte seine Fahrt jedoch offenbar mit überhöhter Geschwindigkeit fort. Während der Flucht kollidierte der Renault unter anderem mit einem Zaun sowie einem Verkehrszeichen. Anschließend fuhr der Mann weiter.

Im Bereich Themar konnte der 41-Jährige schließlich angehalten werden. Nach Angaben der Polizei leistete er erheblichen Widerstand und musste im weiteren Verlauf mit Handfesseln fixiert werden. Dabei wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt.

Bei den weiteren Maßnahmen stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Zudem reagierte ein Drogenvortest positiv auf Amphetamin/Methamphetamin. Der Renault war außerdem weder zugelassen noch versichert.

Der 41-Jährige wurde vorläufig festgenommen. Gegen ihn wurde ein Verfahren eingeleitet. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen kam auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.