Bildnachweis: iStock.com/ Cineberg

Arnstadt: E-Scooter-Fahrer flüchtet vor Polizei und versteckt sich im Busch

Anzeige

Arnstadt (ots/red.)

Ein E-Scooter-Fahrer ist am Samstagvormittag in Arnstadt vor einer Verkehrskontrolle geflüchtet. Nach Angaben der Polizei sollte der Mann im Weg zur Krummhoffsmühle kontrolliert werden. Der Fahrer missachtete jedoch die Anhaltesignale der Beamten und flüchtete mit dem E-Scooter über den Radweg in Richtung Siegelbach. Dabei erreichte das Elektrokleinstfahrzeug Geschwindigkeiten von deutlich über 50 km/h.

Nach der Absuche eines angrenzenden Waldstücks konnten die Beamten den 55-jährigen Fahrer schließlich versteckt in einem Busch feststellen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der E-Scooter über kein Versicherungskennzeichen verfügte. Zudem war das Fahrzeug technisch verändert.

Der 55-Jährige war außerdem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Hinweise auf Drogen- oder Alkoholkonsum lagen nach Angaben der Polizei nicht vor. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Gegen den Mann wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.