Land und Krankenkassen vereinbaren Abrechnung von Impfungen durch Gesundheitsämter
Thüringer Bürgerinnen und Bürger sollen künftig einfacher Zugang zu empfohlenen Schutzimpfungen erhalten. Die Thüringer Gesundheitsämter können ab sofort Impfungen für gesetzlich Versicherte anbieten und die dabei entstehenden Sachkosten mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Dafür wurde zwischen dem Thüringer Gesundheitsministerium und den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Diese gilt für alle Schutzimpfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie vorgesehen sind und auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beruhen.
Dazu die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk: „Die Thüringerinnen und Thüringer können sich künftig auch in den Gesundheitsämtern impfen lassen, sofern diese ein entsprechendes Angebot vorhalten. Das ist eine tolle Sache und über den gemeinsamen Weg mit den Kassen freue ich mich sehr. Außerdem werden gezielte Impfaktionen der Gesundheitsämter erleichtert. Damit wollen wir bestehende Impflücken in Thüringen weiter schließen.“
Robert Schöning, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen: „Die Impfvereinbarung gibt uns die wertvolle Möglichkeit, vorhandene Impflücken zu schließen. Viele Menschen in Thüringen sind nicht an eine Hausarztpraxis angebunden und erhalten deswegen häufig keinen Schutz vor vielen übertragbaren Krankheiten, wie zum Beispiel Diphtherie, FSME, Hepatitis A und B, Masern und vielen weiteren Erkrankungen, für die es eine verlässliche Impfung gibt. Über die Gesundheitsämter ist dieser Zugang nun besser gewährleistet. Die Kosten werden vollumfänglich durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen.“
Von dem erweiterten Angebot sollen insbesondere Familien profitieren. Wird beispielsweise bei einer Einschulungsuntersuchung festgestellt, dass eine empfohlene Impfung fehlt, kann diese – sofern das Gesundheitsamt Impfungen anbietet – direkt vor Ort nachgeholt werden. Das erspart Familien zusätzliche Wege.
Damit wird die Rolle der Gesundheitsämter zur Information, Beratung, Überprüfung und Vervollständigung des Impfschutzes neben den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gestärkt. Die Gesundheitsämter informieren seit jeher auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen der STIKO über den individuellen Impfstatus und beraten zu empfohlenen Schutzimpfungen. Diese Impfungen können nun auch direkt durchgeführt und abgerechnet werden.
Abschließend rufen Gesundheitsministerin Schenk und vdek-Landesleiter Robert Schöning gemeinsam dazu auf, sich stärker über Schutzimpfungen zu informieren: „Prüfen Sie Ihren Impfstatus und nehmen Sie das Angebot an. Das schützt nicht nur Sie selbst, sondern auch die Menschen in Ihrem Umfeld. Mit unserer Integrierten Impfstrategie setzen wir uns dafür ein, die Impfquoten aller von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen in Thüringen nachhaltig zu erhöhen.“
Kontakte der Gesundheitsämter: https://e-gesundheitsamt.thueringen.de/
Weiterführende Informationen zum Impfen: https://www.tmsgaf.de/gesundheit/impfen
Hintergrund:
Großen Nachholbedarf gibt es insbesondere bei verschiedenen Impfungen im Erwachsenenalter. So sind die Impfquoten für Herpes Zoster (Gürtelrose) in den vergangenen fünf Jahren zwar gestiegen, befinden sich aber weiter auf zu niedrigem Niveau (2025: 28 Prozent bei den Ü60-Jährigen). Die Impfquoten für Pneumokokken bei den Ü60-Jährigen stagnieren im niedrigen Bereich bei aktuell 19 Prozent.
Die Auffrischungsimpfungen für Diphtherie-Tetanus-Pertussis im Kindesalter stagnieren seit Jahren bei rund 58 Prozent. Auch die FSME-Impfquoten bei Kindern stagnieren im niedrigen Bereich.
Viele Eltern und junge Menschen wissen außerdem nicht, dass Impfungen beispielsweise auch vor bestimmten Krebsarten schützen. Infektionen mit Humanen Papillomviren (HPV) sind weit verbreitet und können schwerwiegende Erkrankungen verursachen, darunter Gebärmutterhalskrebs. Die STIKO empfiehlt die HPV-Impfung für alle Mädchen und Jungen im Alter von neun bis 14 Jahren. Die HPV-Impfquoten in Thüringen sind zwar leicht steigend, aber immer noch zu niedrig. Weiterhin bestehen Geschlechterunterschiede, Mädchen sind häufiger geimpft als Jungen (2024: Impfquote 15-jährige Mädchen 64 Prozent, 15-jährige Jungen 45 Prozent). Versäumte HPV-Impfungen sollten möglichst bis zum Alter von 17 Jahren nachgeholt werden.
Weitere Informationen: https://www.infektionsschutz.de/impfen/fuer-jugendliche-12-17-jahre/hpv-impfung-bei-jugendlichen/

