Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung: Thüringen setzt seit Jahren hohe Maßstäbe

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Am 1. August 2026 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise in Kraft. Für Thüringen markiert dieses Datum keinen Neuanfang, sondern bestätigt einen seit Jahren gelebten Standard. Bereits seit 2010 ist der Anspruch auf Förderung eines Grundschulkindes in einem Ganztagsangebot im Thüringer Schulgesetz verankert. Mit einer Betreuungsquote von 87,9 Prozent verfügt Thüringen über eines der bundesweit am stärksten genutzten Ganztagsangebote. Ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler sind fester Bestandteil der schulischen Konzeption und des Bildungsangebots des Freistaats.

Bildungsminister Christian Tischner betont: „Mit dem Rechtsanspruch wird bundesweit umgesetzt, was in Thüringen seit vielen Jahren erfolgreich gelebt wird. Unsere flächendeckende Hortbetreuung ist fest in den Bildungsbiografien vieler Familien verankert. Sie verbindet Bildung, Erziehung und Betreuung und schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Kinder und Eltern gleichermaßen. Damit verfügt Thüringen über ein starkes Fundament, auf das wir auch künftig aufbauen.“

Familien profitieren in Thüringen seit Jahren von einem über den bundesweiten Mindeststandard hinausgehenden Angebot. Der landesrechtliche Betreuungsanspruch umfasst bis zu zehn Stunden täglich einschließlich der Unterrichtszeit. Eltern können den Umfang der Betreuung entsprechend ihres Bedarfs wählen. Ein weiterer Vorteil ist die verlässliche Hortbetreuung auch in den Ferienzeiten, die wesentlich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beiträgt.

Ein besonderes Qualitätsmerkmal des Thüringer Modells ist die enge Verzahnung von schulischer Bildung und hortpädagogischer Arbeit. Die Horterzieherinnen und Horterzieher sind Bedienstete des Freistaats Thüringen und arbeiten gemeinsam mit Lehrkräften kontinuierlich zusammen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht abgestimmte Bildungs- und Erziehungsprozesse sowie eine individuelle Begleitung der Kinder über den gesamten Schulalltag hinweg. Ganztägige Bildung und Betreuung wird in Thüringen als ganzheitliches Angebot verstanden, das schulisches Lernen, individuelle Förderung, Erziehung und Betreuung miteinander verbindet. Die Hortbetreuung ergänzt den Unterricht durch pädagogisch gestaltete Angebote, Raum für Spiel und Erholung sowie vielfältige Möglichkeiten zur Entwicklung persönlicher Interessen und sozialer Kompetenzen. Ergänzend wirken außerschulische Partner, beispielsweise aus dem Bereich des Sports, der Kultur oder des Ehrenamts, an der Gestaltung vielfältiger Angebote mit. Der Fokus liegt dabei stets auf den Kindern: Ziel ist es, ihre Lern- und Teilhabechancen zu verbessern, individuell zu fördern und grundlegende Fähigkeiten wie Sprache, Mathematik und soziale Kompetenz gezielt zu stärken. 

Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch gewinnt die Weiterentwicklung der Ganztagsangebote weiter an Bedeutung. Thüringen kann dabei auf eine langjährig gewachsene und bewährte Struktur aufbauen. Ziel bleibt es, die hohe Qualität der Angebote kontinuierlich weiterzuentwickeln, qualifizierte pädagogische Fachkräfte zu gewinnen und allen Kindern unabhängig von ihrem Wohnort beste Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen. 

Diese Medieninformation wurde veröffentlicht unter:
https://bildung.thueringen.de

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