A38 bei Nordhausen: Sattelzug kippt im Baustellenbereich um

Foto: Thüringer Polizei/ Autobahnpolizeiinspektion
Anzeige

Nordhausen (ots/red.)

Am Freitagmorgen, 31. Juli 2026, kam es gegen 5.07 Uhr auf der A38 in Fahrtrichtung Göttingen zu einem Verkehrsunfall.

Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Unfall im einspurigen Baustellenbereich zwischen den Anschlussstellen Nordhausen und Nordhausen-West. Eine 47-jährige Fahrerin eines Sattelzuges kam offenbar aufgrund von Unachtsamkeit nach rechts von der Fahrbahn ab.

Der Sattelzug fuhr auf sogenannte Miniguards auf und kippte anschließend nach links auf die Fahrbahn. Das Fahrzeug kam auf der Fahrerseite zum Liegen.

Bei dem Unfall wurden die 47-jährige Fahrerin und ihr 50-jähriger Beifahrer leicht verletzt. Der Beifahrer wurde in ein Krankenhaus gebracht. Die Fahrerin blieb an der Unfallstelle. Der unfallbedingte Sachschaden wird auf rund 80.000 Euro geschätzt.

Die Richtungsfahrbahn Göttingen bleibt in diesem Bereich bis zum Abschluss der Reinigungs- und Bergungsarbeiten voll gesperrt. Der nachfolgende Verkehr wird über die Anschlussstelle Nordhausen umgeleitet.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.