Recht auf Vergessen nach Krebs: Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk unterstützt SPD-Initiative

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Die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk begrüßt die Initiative der SPD für ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ nach einer überstandenen Krebserkrankung und fordert, dass entsprechende Verfahren auf Bundesebene nun zügig vorangebracht werden.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass Betroffene Jahre nach ihrer Heilung von einer Krebserkrankung weiterhin Nachteile bei Versicherungen, Krediten, Verbeamtungen oder Adoptionsverfahren erfahren“, erklärt Gesundheitsministerin Katharina Schenk.

Nach dem Vorschlag der SPD soll nach einer medizinisch begründeten Frist – in der Regel fünf Jahre nach erfolgreicher Behandlung – die Offenlegung einer überwundenen Krebserkrankung nicht mehr verlangt werden dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass Krebsüberlebende nicht länger aufgrund ihrer Krankheitsgeschichte benachteiligt werden.

„Die medizinischen Fortschritte ermöglichen heute vielen Menschen ein Leben ohne Krebs. Dieser Erfolg muss sich auch rechtlich widerspiegeln. Wer als geheilt gilt, muss die Chance auf einen echten Neustart erhalten – ohne lebenslange Nachteile aufgrund einer überwundenen Erkrankung“, so Schenk weiter.

Katharina Schenk unterstützt daher die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung und appelliert an den Bund, das Vorhaben zeitnah umzusetzen: „Es ist an der Zeit, dass endlich Bewegung in das Thema kommt. Krebsüberlebende verdienen Fairness, Rechtssicherheit und die Gewissheit, dass ihre Krankheitsgeschichte ihnen nicht dauerhaft die Zukunft verbaut.“

Weitere Informationen zur Initiative sind unter www.recht-auf-vergessen.de verfügbar.

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