Erfurt: Einhandmesser bei Sicherheitskontrolle am Flughafen entdeckt
Erfurt/Flughafen Erfurt-Weimar (ots/red.)
Bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Erfurt-Weimar wurde am gestrigen Morgen ein Einhandmesser im Gepäck eines Reisenden entdeckt.
Nach Angaben der Bundespolizei fanden Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstleisters das Messer im Gepäck eines 59-jährigen Mannes. Bundespolizisten stellten den Gegenstand sicher. Nach der Überprüfung durfte der Mann seinen Flug antreten.
Bundespolizei weist auf Regeln hin
Waffen, waffenähnliche oder gefährliche Gegenstände haben im Gepäck nichts zu suchen.
Das Mitführen verbotener Gegenstände in die Luftsicherheitskontrolle kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen. Dies hängt vom jeweiligen Einzelfall und möglichen weiteren Verbotsvorschriften ab.
Was Reisende mit verbotenen Gegenständen tun können
Verbotene Gegenstände, die aus der Kontrollstelle in den öffentlichen Bereich verwiesen werden, können Passagiere nach Angaben der Bundespolizei:
- außerhalb der Kontrollstelle an bekannte Personen übergeben
- an geeigneter Stelle deponieren, etwa im Auto oder in der Gepäckaufbewahrung
- bei der Fluggesellschaft als Gepäck einchecken, soweit dies zulässig ist
Dabei sind die Regelungen für verbotene Gegenstände sowie die Gefahrgutvorschriften der jeweiligen Fluggesellschaft zu beachten.
Reisende können auch ihr Eigentum an dem Gegenstand aufgeben und ihn entsorgen lassen. Das Kontrollpersonal ist jedoch nicht berechtigt, Gegenstände anzunehmen oder ersatzweise zu entsorgen.
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