Aus Grün wird Blau – neue Dienstausweise für Thüringer Polizeibeamte

Anzeige

Erfurt (ots)

Die Thüringer Polizei führt einen neuen, fälschungssicheren Dienstausweis ein und beteiligt sich damit an einem bundesweiten Modernisierungsprojekt. Das Projekt ist eine Kooperation von zehn Bundesländern. Initiiert wurde die Zusammenarbeit durch die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, um Manipulationen und Missbrauch von Dienstausweisen wirksam entgegenzuwirken.

Ziel ist die Einführung eines einheitlichen Polizeidienstausweises, der höchsten Sicherheitsstandards entspricht und gleichzeitig neue technische Einsatzmöglichkeiten eröffnet.

Die bisherigen grünen Dienstausweise in Papierform werden schrittweise durch moderne blaue Ausweise im Chipkartenformat ersetzt. Neben dem Namen und einem Schwarz-Weiß-Foto des Inhabers enthalten die neuen Dienstausweise auch verschiedene Merkmale des Freistaats Thüringen sowie der Thüringer Polizei.

Der Beginn der Einführung des neuen Dienstausweises erfolgte im Dezember 2025 zunächst für die Polizeianwärterinnen und -anwärter an den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei. Der flächendeckende Roll-out auf allen Dienststellen der Thüringer Polizei ist bis Ende des Jahres 2026 geplant. In dieser Übergangsphase gelten sowohl der alte als auch der neue Dienstausweis.

Mit dem neuen Dienstausweis stärkt die Thüringer Polizei nicht nur die Sicherheit und Einheitlichkeit polizeilicher Ausweisdokumente, sondern schafft zugleich die Grundlage für eine moderne, digitale Weiterentwicklung polizeilicher Arbeitsprozesse.

Original-Content von: Landespolizeidirektion Thüringen, übermittelt durch news aktuell.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.