Flug nicht angetreten, Geld komplett weg?
- Die Verbraucherzentrale prüft Sammelklagen gegen Fluggesellschaften, die bei nicht genutzten Flügen Steuern und Gebühren einbehalten.
- Wer einen Flug storniert und die Gebühren nicht komplett zurückerhalten hat, kann in einer kurzen Umfrage über seine Erfahrungen berichten.
- Teilnehmende werden auf Wunsch automatisch informiert, sofern die Verbraucherzentrale eine Sammelklage einreicht.
Viele Fluggesellschaften zahlen nach der Stornierung oder dem Nichtantritt eines Fluges nichts oder zu wenig zurück. Der Verbraucherzentrale Bundesverband will das nicht hinnehmen und sammelt jetzt Erfahrungsberichte von Betroffenen.
Wer einen Flug nicht antritt, bekommt oft zu hören: Der Tarif ist nicht erstattungsfähig. Damit geben sich viele Betroffene zufrieden. Dabei gilt: Wer einen Flug nicht nutzt, hat grundsätzlich Anspruch auf die Rückzahlung von Steuern, Gebühren und anderen personenbezogenen Entgelten. Das gilt auch dann, wenn die Airline den Tarif als nicht erstattungsfähig bezeichnet.
Die Verbraucherzentrale will genauer wissen, welche Fluggesellschaften Erstattungen verweigern und wie sie das begründen. Dafür hat die Verbraucherzentrale eine Umfrage unter Betroffenen gestartet: sammelklagen.de/verfahren/fluggesellschaften
Teilnehmen können Verbraucher:innen, die
- einen Flug verpasst, storniert oder nicht angetreten haben
und
- keine oder nur eine Teil-Erstattung der Gebühren erhalten haben.
Wer auf der Umfrageseite auch seine E-Mail-Adresse angibt, wird informiert, sobald die Verbraucherzentrale eine Sammelklage einreicht.
„Viele Airlines erwecken den Eindruck, als gäbe es bei einem nicht genutzten Flug grundsätzlich nichts zurück. Das verunsichert Verbraucher:innen und hält viele davon ab, ihr Geld einzufordern. Wir wollen mit der Umfrage klären, wie verbreitet das Problem ist, und gegen welche Airlines wir mit Sammelklagen vorgehen können“, sagt Katarzyna Guzenda, Referentin Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband.


