A38 bei Heilbad Heiligenstadt nach Sattelzug-Unfall voll gesperrt

KI-generierte Illustration
Anzeige

Heilbad Heiligenstadt (ots/red.)

Nach Angaben der Polizei kam es am heutigen Montagmittag gegen 12.55 Uhr auf der A38 in Fahrtrichtung Göttingen zu einem Verkehrsunfall.

Ein Sattelzugfahrer befuhr die Autobahn zwischen den Anschlussstellen Leinefelde-Worbis und Heilbad Heiligenstadt. In Höhe der Unfallstelle geriet der Sattelzug ins Schlingern, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und kippte schließlich um. Der Sattelzug liegt aktuell quer zur Richtungsfahrbahn Göttingen. Die Fahrbahn ist voll gesperrt.

Vor Ort war ein Rettungshubschrauber im Einsatz. Alle drei Insassen wurden bei dem Unfall leicht verletzt und in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Der vorläufige Gesamtschaden beläuft sich auf rund 50.000 Euro.

Der Verkehr wird an der Anschlussstelle Leinefelde-Worbis von der Autobahn abgeleitet. Es hat sich bereits ein Rückstau von rund vier Kilometern gebildet. Die Polizei empfiehlt, das Gebiet weiträumig zu umfahren, da die Bergungsmaßnahmen noch mehrere Stunden andauern werden.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.