Gotha: Ladendetektiv bei Festhalten einer mutmaßlichen Diebin verletzt

Bild: KI-generierte Illustration
Anzeige

Gotha (ots/red.)

Nach einem mutmaßlichen Ladendiebstahl in einem Einkaufsmarkt in der Gartenstraße ist es am Dienstagnachmittag zu einem Polizeieinsatz gekommen.

Nach Angaben der Polizei soll eine 42-jährige Frau Lebensmittel aus dem Markt entwendet haben. Anschließend verließ sie das Geschäft und wurde von einem Ladendetektiv angesprochen. Die Frau reagierte demnach nicht auf die Ansprache und setzte ihre Flucht fort.

Im Bereich der Pfortenstraße gelang es dem 26-jährigen Ladendetektiv, die Frau einzuholen und festzuhalten. Dabei soll sich die 42-Jährige massiv widersetzt und auf den Mann eingewirkt haben. Der Ladendetektiv wurde nach Angaben der Polizei leicht verletzt.

Zur Klärung des Sachverhalts kam die Polizei zum Einsatz. Ein bei der Frau durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf Amphetamine/Methamphetamine. Daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren gegen die 42-Jährige eingeleitet.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.