Jugendschutz-Testkäufe in Waltershausen: Alle vier Geschäfte fallen durch

Foto: Landratsamt Gotha
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Kann eine 17-Jährige ungehindert Zigaretten und hochprozentigen Alkohol in Geschäften kaufen? Ende Mai haben das Jugendamt und die Landespolizeiinspektion Gotha wieder Testkäufe durchgeführt. Nachdem Gotha in den vergangenen Jahren besonders im Fokus stand, war nun Waltershausen an der Reihe. In insgesamt vier Geschäften sollte eine 17-Jährige versuchen, alkoholische Getränke und Tabakwaren zu kaufen, deren Abgabe an unter 18-Jährige verboten ist. Die Bilanz: In allen vier Geschäften ist es der Jugendlichen auch gelungen. Ohne dass nach einem Personalausweis gefragt wurde, konnte sie Vapes, Pods (enthalten das nikotinhaltige Liquid für E-Zigaretten) oder Liköre kaufen.

„Was ich besonders erschreckend fand, ist, dass die Kassiererinnen die Altersverifizierung am Kassensystem einfach ignoriert und weggedrückt haben“, sagt Sven Zeilmann-Kerber. Als Mitarbeiter für Jugendschutz im Jugendamt hat er die Kontrollen organisiert und war in Waltershausen mit vor Ort. „Die Ergebnisse verdeutlichen, dass Schutzmechanismen im ländlichen Raum weiterhin unzureichend funktionieren und Jugendliche nach wie vor zu leicht an entsprechende Produkte gelangen. Es gibt dringenden Handlungsbedarf, weshalb wir unsere Kontrollen fortsetzen werden.“ Das bedeutet auch, dass sich die vier Geschäfte auf Nachkontrollen einstellen können. Die betroffenen Verkäuferinnen müssen außerdem mit einem Bußgeld rechnen.

Testkäufe sind ein wichtiges Instrument im Jugendschutz. Sie sollen dazu beitragen, das Verantwortungsbewusstsein im Handel zu stärken und sicherzustellen, dass hochprozentige alkoholische Getränke und nikotinhaltige Produkte nicht an Minderjährige verkauft werden. Neben Testkäufen kontrolliert das Jugendamt auch gezielt bei Veranstaltungen, ob das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Außerdem setzen die Mitarbeitenden auf Prävention – sowohl bei Jugendlichen als auch bei Gewerbetreibenden und Veranstaltern.

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