Landkreis Gotha investiert 324.000 Euro in neue Feuerwehrfahrzeuge

Foto: © Landratsamt Gotha
Anzeige

Fahrzeuge für Brandschutz und -erziehung

Gleich zwei Mannschaftstransportwagen (MTW) hat Landrat Onno Eckert heute an Freiwillige Feuerwehren im Landkreis übergeben. Die neuen Fahrzeuge gingen an die Freiwilligen Feuerwehren Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf und Ohrdruf OT Wölfis. Die Kosten für beide MTW belaufen sich auf insgesamt 234.000 Euro. Das Land Thüringen hat die Anschaffung mit jeweils 25.000 Euro gefördert. Die Fahrzeuge kommen neben dem überörtlichen Brandschutz auch innerhalb der Katastrophenschutz-Einsatzzüge „Retten“ und „Wasser“ zum Einsatz.

„Freiwillige Feuerwehren leisten einen wichtigen Dienst in unserer Gesellschaft. Durch Investitionen in die Ausrüstung der Wehren halten wir nicht nur die Einsatzbereitschaft der Kameradinnen und Kameraden aufrecht, sondern schaffen auch noch mehr Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis“, sagt Landrat Onno Eckert.

Auch auf Landkreisebene gab es zwei neue Fahrzeuge. Es wurde ein Dienstfahrzeug für die Kreisbrandinspektion angeschafft und ein weiterer PKW für die Arbeit im Bereich der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung. Darauf zu sehen: Fritzi Funke, das Maskottchen für die Brandschutzerziehung im Landkreis Gotha. Beide Fahrzeuge haben zusammen 90.000 Euro gekostet.

👉 Neueste Nachrichten und Berichte aus dem Landkreis Gotha lesen Sie auf Gotha-Aktuell – Landkreis Gotha.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.