Stephan Brandner: Merz bricht nächstes Wahlversprechen – Bürokratiekosten explodieren, Vertrauen erodiert

Foto: AfD
Anzeige

Medienberichten zufolge sind die Kosten für Beauftragte der Bundesregierung trotz gegenteiliger Ankündigungen von Bundeskanzler Friedrich Merz massiv gestiegen.

Hierzu erklärt der stellvertretende Bundessprecher der AfD, Stephan Brandner: 

„Friedrich Merz versprach den Bürgern, den aufgeblähten Staatsapparat zu verkleinern und auch die Ausgaben für die Regierungsbeauftragten zu senken – doch in der Realität sind die Kosten unter seiner Amtsführung regelrecht explodiert. Über den größten Etat verfügt ausgerechnet die SPD-Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und sogenannten Antirassismus, Natalie Pawlik, deren Stab ganze 62 Mitarbeiter umfasst und Kosten von weit über 30 Millionen Euro verursacht. 

Ausgerechnet diejenigen, die – wie Merz selbst einräumte – ,mehr Probleme schaffen, als sie lösen‘, erhalten immer höhere Summen Geld und Personal, während gleichzeitig dringend benötigte Leistungen für die Bürger schonungslos zusammengekürzt werden. 

Deutschland braucht endlich wieder politische Verlässlichkeit, statt leeren Ankündigungen. Der Staat muss sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren, statt immer neue Posten und Strukturen zu schaffen – alles andere können und wollen sich die Bürger nicht länger leisten. Sehr gespannt bin ich in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung meiner Große Anfrage zu konkreten Ergebnissen der ganzen Beauftragten, die vorgestern Thema im Bundeskabinett war.“

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.