„Stimmt so!“ – Ein Satz, den 2.400 Gastro-Beschäftigte im Kreis Gotha gerne hören

Foto: NGG | Tobias Seifert
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NGG rät: „Wer Trinkgeld gibt, sollte beim Personal ruhig mal nachfragen“

„Der Rest ist für Sie!“ – Ein Satz, den jeder Kellner im Restaurant oder Biergarten im Kreis Gotha gerne hört. „Denn Trinkgeld kommt immer gut an. Vor allem, wenn es bei dem ‚Rest‘ nicht nur um 20 oder 50 Cent geht“, sagt Jens Löbel von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Zum „Welt-Trinkgeld-Tag“ am kommenden Donnerstag (Hinweis f.d. Red.: 21. Mai) appelliert die Gastro-Gewerkschaft, beim Trinkgeld „nicht zu knausrig zu sein“. Immerhin gibt es nach Angaben der NGG Thüringen im Landkreis Gotha rund 2.400 Beschäftigte in Biergärten, Gaststätten, Restaurants und Hotels, für die das Trinkgeld ein wichtiger „Portemonnaie-Füller“ ist.

Feste „Tarife für den Tip“ gebe es allerdings nicht. Trotzdem gelte die Faustregel: „10 Prozent von dem Betrag, der auf der Rechnung steht, sind üblich. 15 Prozent dürfen es aber auch sein. Denn Trinkgeld ist für alle Kellnerinnen und Köche im Kreis Gotha wichtig. Immerhin verdienen sie nicht wirklich üppig“, so Jens Löbel. Etwas sparsam blickt der Geschäftsführer der NGG Thüringen auf Gäste, die ihr Portemonnaie lieber zuhalten: „Klar, Pfennigfuchser gibt es auch. Die sind dann mit 5 Prozent dabei. Und oft genug geben echte Geizkragen auch gar nichts – leider.“

Wichtig ist der Gastronomie-Gewerkschaft, dass es das Trinkgeld zusätzlich zum Lohn gibt. „Als Bonus für prompten und freundlichen Service und für professionell und lecker gemachtes Essen. Trinkgeld ist Wertschätzung“, so Löbel. Die NGG Thüringen zeigt deshalb auch allen Gastronomen die Rote Karte, die das Trinkgeld mit dem Lohn verrechnen wollen oder es sogar dafür nutzten, das Minus in der Kasse auszugleichen: „Das ist absolut tabu. Denn Lohn ist Lohn. Und Tip ist Tip. Und das hat der Chef eins zu eins an die Beschäftigten weiterzugeben“, macht Jens Löbel deutlich. Gängige Praxis sei, dass das Trinkgeld im Team gerecht geteilt werde. „Auch Küchenhilfen und Minijobber, die im Biergarten aushelfen, sollten nicht leer ausgehen“, so der NGG-Geschäftsführer.

Er rät Gästen, beim Trinkgeld auch nachzufragen. Vor allem bei Kartenzahlung. „Gerade dann sollte man sich beim Personal erkundigen, ob das eingezogene Trinkgeld auch tatsächlich beim Service und in der Küche ankommt“, sagt Jens Löbel. Insgesamt sieht er dabei Kartenlesegeräte, die das Trinkgeld schon auf dem Display vorschlagen, kritisch: „Es gibt die Auswahl zwischen 5, 10, 15 und manchmal sogar 20 Prozent. Davon sind viele Gäste genervt oder sogar überfordert. Sie drücken dann oft die ‚Kein Trinkgeld‘-Taste.“ Das wiederum habe weder eine gute Küche noch ein guter Service verdient.

Besonders häufig würden Gäste von Fast-Food-Restaurants in den „Trinkgeld-Sparmodus“ schalten: „Rund um Burger, Pizza, Pommes, Hotdog, Chicken Wings, Döner, Currywurst & Co. fällt extrem wenig Trinkgeld fürs Personal ab. Dabei werden gerade die Beschäftigten dort oft alles andere als gut bezahlt“, so Jens Löbel. Der Geschäftsführer der Gastro-Gewerkschaft macht allerdings deutlich: „Trinkgeld hat null Einfluss auf die Rente. Daher lieber Lohn rauf: Am Tariflohn führt schon deshalb kein Weg vorbei.“

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