112 Millionen für die weitere Digitalisierung der Thüringer Schulen: Der Digitalpakt 2.0 kommt

Bild von Giovanna Cornelio auf Pixabay
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Das Thüringer Kabinett erteilte heute seine Zustimmung zur Zeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt 2.0 durch Bildungsminister Christian Tischner. Damit ist in Thüringen der Weg frei für die weiteren Umsetzungsschritte.

Mit einer Laufzeit bis Ende 2032 gibt der Digitalpakt 2.0 Schulträgern und Schulen die notwendige Planungssicherheit für die weitere Modernisierung. Die Fortsetzung des Digitalpakts fußt auf drei ineinandergreifenden Handlungssträngen: Der Weiterentwicklung und Vervollständigung der digitalen Infrastruktur der Schulen (Handlungsstrang I), der Schul- und Unterrichtsentwicklung zur gezielten Förderung digitaler Kompetenzen (Handlungsstrang II) sowie der Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernen (Handlungsstrang III). Der dritte Handlungsstrang hat die Professionalisierung der Lehrkräftebildung sowie den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis zum Ziel.

Bildungsminister Christian Tischner: „Im Digitalpakt 2.0 vollziehen die Länder den systematischen Schwenk von reiner Technikförderung hin zu pädagogischer und professioneller Transformation. Während der erste Digitalpakt vor allem Geräte, WLAN und Infrastruktur finanziert hat, werden Bund und Länder in einer gemeinsamen Initiative erstmals die praxisnahe Forschung, den Wissenstransfer und die Lehrkräftequalifizierung fördern.“

Als Amtschef des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ergänzt Staatssekretär Dr. Bernd Uwe Althaus: „Thüringen begleitet diese neue Schwerpunktsetzung mit einer Strukturveränderung: Wir werden im Ministerium ein Digitalisierungsreferat schaffen, in dem wir die vorhandene Expertise gezielt bündeln. So schärfen wir den strategischen Fokus und stellen sicher, dass alle Digitalisierungsinitiativen nahtlos ineinandergreifen und wirkungsvoll aufeinander abgestimmt sind.“

Bildungsstaatssekretär Dr. Althaus hat im Rahmen der heutigen Regierungsmedienkonferenz weitere Details zum Digitalpakt 2.0 präsentiert. Zur Finanzierung etwa führte er aus, dass auf Thüringen rund 56 Mio. Euro Bundesmittel entfallen. Für die hälftige Kofinanzierung erbringen Land und Schulträger jeweils rund 28 Mio. Euro. Die Verteilung der Landesmittel ist wie schon im DigitalPakt 1.0 an den Schülerzahlen orientiert. Die erforderlichen Eigenanteile sind im Doppelhaushalt 2026/27 verankert. Förderfähig sollen vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Finanzministeriums Vorhaben ab dem 1. Januar 2026 sein. Anträge können bis zum 31. Dezember 2030 gestellt werden, wobei Maßnahmen in Schulen noch bis 2032 abgeschlossen werden können.

Die für Thüringen relevante Förderrichtlinie geht nach dem heutigen Beschluss des Kabinetts in die Ressortabstimmung. Nach anschließender Anhörung der Schulträger soll die Richtlinie spätestens im Herbst 2026 in Kraft treten. 

Hintergrund / Bilanz Digitalpakt I

Der erste Digitalpakt hat die Basis für die digitale Transformation an Thüringer Schulen geschaffen. Von den rund 191,2 Mio. Euro standen zum 31. Dezember 2025 ca. 189,8 Mio. Euro für den Abfluss bereit. Mit dem Geld wurden IT-Infrastruktur und Netzwerkausbau in 754 Schulen modernisiert. Über 10.000 Unterrichtsräume erhielten digitale Präsentationstechnik wie interaktive Displays oder Beamer. 32.127 mobile Geräte wurden für Schülerinnen und Schüler beschafft. Insgesamt 23.575 Laptops und Tablets wurden für das pädagogische Personal bereitgestellt. Die zentrale Lernplattform wird von rund 238.000 Personen aus 929 Schulen und Institutionen genutzt. Mit einem Chatbot wurde im April 2026 eine leistungsfähige KI-Anwendung in die Thüringer Schulcloud integriert.

Weitere Informationen:
https://bildung.thueringen.de/schule/medien/digitalpaktschule 

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