Gotha: „Gothaer Liebespaar“ in neuem historischen Gewand vorgestellt

Foto: Alice Sockel, Näherin Liane Fischer und Marvin Grüneberg/ © Stadt Gotha
Anzeige

Gotha (red.)

Im Historischen Rathaus hat Oberbürgermeister Knut Kreuch ein überarbeitetes Erscheinungsbild des bekannten „Gothaer Liebespaares“ präsentiert.

Das historische Vorbild geht auf ein Gemälde aus der Zeit um 1485 zurück, das dem Meister des Amsterdamer Kabinetts zugeschrieben wird. Es zählt zu den ältesten Doppelporträts der Kunstgeschichte und gehört zu den bedeutenden Werken der Friedenstein Sammlungen Gotha.

In Anlehnung an dieses Kunstwerk wird das Gothaer Liebespaar regelmäßig im Rahmen des Gothardusfestes sowie bei weiteren Veranstaltungen von Bürgern dargestellt. Seit 2018 übernehmen Alice Sockel und Marvin Grüneberg diese Rolle und repräsentieren die Stadt auch überregional.

Nach deutlichen Abnutzungserscheinungen wurden die Kostüme nun umfassend überarbeitet. Die Umsetzung erfolgte durch die Gothaer Näherin Liane Fischer, die auf historische Gewänder spezialisiert ist. Während das Outfit des männlichen Darstellers aufgearbeitet und ergänzt wurde, entstand für die weibliche Figur ein komplett neues Obergewand, das sich eng am historischen Vorbild orientiert. Auch Details wie die Haube wurden überarbeitet.

Das Projekt wurde mit rund 1.000 Euro finanziert. Die Mittel stammen aus Einnahmen des Oberbürgermeisters bei öffentlichen Auftritten, Lesungen und Führungen.


Aktuelle Nachrichten und Meldungen aus der Stadt Gotha finden Sie auf Gotha-Aktuell – Stadt Gotha.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.