Gotha: Rund 879.700 Euro für soziale Projekte: Landrat und Sozialministerin überreichen Förderschecks
Dorfkümmerer in Gemeinden, Seniorenarbeit oder Angebote für Familien: In diesem Jahr stehen rund 879.700 Euro für soziale Projekte im Landkreis Gotha zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ). An 14 Projektträger hat Landrat Onno Eckert heute zusammen mit der Thüringer Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, Katharina Schenk, die symbolischen Förderschecks übergeben. Ort der Übergabe war die generationsübergreifende Begegnungsstätte Wir³ in Friedrichroda. Sie wird seit Ende vergangenen Jahres von der Stadt zusammen mit der IB Mitte gGmbH für Bildung und Soziale Dienste betrieben und ebenfalls mit LSZ-Mitteln unterstützt (2026: rund 42.100 Euro).
LSZ-Mittel schaffen Basis für generationenübergreifende Projekte
Die Fördermittel werden vom Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie bereitgestellt. Welche Anträge bewilligt werden, entscheidet im Landkreis Gotha der LSZ-Beirat – bestehend unter anderem aus Mitarbeitenden des Landratsamtes, dem Kreisjugendring, dem Kreissportbund, der Paritätischen Kreisgruppe, der Liga der freien Wohlfahrtspflege und Vertretern von politischen Gremien. Grundsätzlich können mit den Mitteln verschiedenste Projekte unterstützt werden, die die Lebensbedingungen von Familien und Menschen jeden Alters stärken.
„Der Landkreis Gotha ist vielfältig – genauso wie die Menschen, die hier leben. Das LSZ trägt dazu bei, die notwendige finanzielle Basis zu schaffen, um vielfältige Ideen und Projekte vor Ort überhaupt erst zu ermöglichen“, sagt Landrat Onno Eckert. „Wie wichtig das Landesprogramm ist, zeigt auch die große Anzahl an Fördermittelanträgen, die bei uns für dieses Jahr eingegangen ist. Insgesamt konnten wir 31 Projekte bewilligen.“
Projektideen für den Landkreis auch unterjährig willkommen
Bis zum 15. September können Anträge für das kommende Jahr gestellt werden. „Wer Projektideen für das laufende Jahr hat – sei es im Ehren- oder Hauptamt – kann sich aber auch unterjährig gern noch an uns wenden“, fügt Sozialplaner und Ansprechpartner für das LSZ, Maximilian Lübbe, hinzu. Ein Antrag auf Förderung kann von kreisangehörigen Städten und Gemeinden, gemeinnützigen Trägern, Vereinen und Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern im Landkreis Gotha gestellt werden.
Mehr Informationen zum Landesprogramm gibt es unter www.landkreis-gotha.de/service/foerdermoeglichkeiten/soziales-und-jugend/. Interessierte können sich aber auch telefonisch unter 03621 214 384 oder per E-Mail an m.luebbe@kreis-gth.de an Maximilian Lübbe wenden.



