Rahmenvereinbarung VI nimmt Gestalt an: Freistaat und Hochschulen setzen strategische Weichen für die Zeit ab 2027
Anlässlich des zweiten Werkstattgesprächs zur Hochschulrahmenvereinbarung VI sind gestern Nachmittag Thüringens Wissenschaftsminister Christian Tischner und Staatssekretär Prof. Dr. Steffen Teichert mit Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen, der Landtagsfraktionen, Gewerkschaften und Verbände zusammengekommen. Ziel des mehrstündigen Gesprächs war es, zentrale Handlungsfelder der Rahmenvereinbarung, strategische Schwerpunkte und hochschulpolitische Zielsetzungen zu erläutern und zu diskutieren. Im Fokus standen dabei u. a. Fragen der Ausgestaltung potentieller Hochschulkooperationen, der Internationalisierungsstrategie mit Blick auf die zukünftige Fachkräftegewinnung, der gezielte und verantwortungsvolle Einsatz von KI in Forschung, Lehre und Verwaltung, auch vor dem Hintergrund der technischen, sozialen, rechtlichen und ethischen Herausforderungen sowie Strategien zur Entbürokratisierung.
Die Verhandlungen stehen dabei unter klar veränderten Rahmenbedingungen: von enger werdenden finanziellen Spielräumen über demografische Entwicklungen bis hin zur digitalen Transformation. Gerade deshalb setzt der Freistaat auf einen inhaltlich zukunftsgerichteten Rahmen.
„Die Thüringer Hochschulen sind zentrale Träger von Wissenschaft, Innovation und Fachkräfteentwicklung in unserem Land. Damit sie auch künftig im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen können, brauchen wir klare Profile, stärkere Kooperation und eine verlässliche Weiterentwicklung des gesamten Systems. Der intensive Austausch der vergangenen Monate zeigt, dass wir gemeinsam tragfähige Lösungen entwickeln können“, so Wissenschaftsminister Christian Tischner.
Er ergänzt: „Die Rahmenbedingungen für Studium, Lehre, Forschung, Kunst und Transfer verändern sich spürbar. Darauf müssen wir gemeinsam Antworten finden. Die Vereinbarung schafft dafür die strategische Grundlage – mit klaren Zielen, neuen Kooperationsinstrumenten und der nötigen Flexibilität, um auf veränderte Anforderungen reagieren zu können. Effizienz und Qualität gehen dabei Hand in Hand.“
Die Rahmenvereinbarung VI könnte nach aktuellen Planungen erstmalig für einen Achtjahreszeitraum von 2027 bis 2034 gelten; nach vier Jahren sollten die gesetzten Parameter überprüft und evaluiert werden. Ziel ist es, die Rahmenvereinbarung voraussichtlich Ende Mai 2026 ins Kabinett und anschließend in den parlamentarischen Prozess einzubringen. In der zweiten Jahreshälfte werden dann die weiteren hochschulindividuellen Ziel- und Leistungsvereinbarungen verhandelt. Dort werden Maßnahmen und Parameter, insbesondere im Kontext von Kooperationen und langfristigen Entwicklungen im Detail gemeinsam festgehalten. Auch zum Thema Lehramt wird es hier Konkretisierungen geben, um gerade im MINT-Bereich die nötigen Bedingungen für mehr Absolventen zu schaffen. Die finanzielle Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung wird im weiteren Verfahren mit dem Finanzministerium abgestimmt.
Staatssekretär Prof. Dr. Teichert betont: „Wir wollen Bedingungen schaffen, innerhalb derer sich die Hochschulen eigeninitiativ und autonom entwickeln können. Langfristige Herausforderungen müssen wir als Chance verstehen, um durch die Konzentration auf das Wesentliche eine sichtbare Profilierung der einzelnen Hochschulen sowie des gesamten Systems zu erreichen. Zugleich vertrauen wir auf die Leistungsfähigkeit und das intellektuelle Potenzial unserer Hochschulen, eigenständig die besten Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft zu entwickeln. Daher werden wir weggehen von kleinteiligen Steuerungsversuchen und stattdessen Freiräume schaffen, die durch klare, übergeordnete Ziele definiert sind.“
Hintergrund
Die aktuelle Verlängerung der Rahmenvereinbarung V ist noch bis Ende 2026 gültig. Die Rahmenvereinbarung ist zugleich Voraussetzung für die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die das Land mit den einzelnen Universitäten und Hochschulen abschließt. Diese formulieren die wesentlichen Ziele und künftigen Anforderungen der jeweiligen Hochschulen verbindlich und halten sie evaluierbar fest.



