Dornburg: Jugendliche legen Steine auf Gleise – gefährliche Aktion am Bahnhof

Nachtaufnahme im Bahnhof Dornburg (Bundespolizei)
Anzeige

Dornburg, Bahnhof (ots/red.)

In der Nacht sind am Bahnhof Dornburg zwei Jugendliche durch eine gefährliche Aktion im Gleisbereich aufgefallen.

Wie die Polizei mitteilt, hatten Anwohner gegen 23:30 Uhr laute, knallartige Geräusche wahrgenommen und den Notruf gewählt. Einsatzkräfte der Polizei Saale-Holzland sowie der Bundespolizei rückten daraufhin zum Bahnhof aus.

Vor Ort trafen die Beamten zwei Jungen im Alter von 14 und 15 Jahren an. Nach bisherigen Erkenntnissen hatten sie Steine auf die Bahngleise gelegt. Beim Überfahren durch Güterzüge kam es zu den lauten Geräuschen.

Der anfängliche Verdacht, dass Pyrotechnik gezündet worden sei, bestätigte sich nicht. Stattdessen stellten die Beamten sogenanntes Steinmehl fest, das durch das Überrollen der Steine entstanden war. Schäden an den Gleisanlagen wurden nicht festgestellt.

Die Jugendlichen wurden vor Ort belehrt und eindringlich auf die erheblichen Gefahren im Bahnbetrieb hingewiesen. Anschließend wurden sie an ihre Eltern übergeben.


👉 Weitere Blaulichtmeldungen und Berichte der Bundespolizei Erfurt finden Sie auf Gotha-Aktuell – Bundespolizei Erfurt.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.