Sozialministerium unterstützt erneut Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit

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Thüringen hat im August 2024 den Status „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (BTV)“ verloren. Das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) hatte sich zuvor bereits seit Oktober 2023 vom Nordwesten Europas in Richtung Thüringen ausgebreitet. Nach vorübergehender Abschwächung wurde im Oktober 2025 zusätzlich der Serotyp 8 (BTV-8) in Deutschland festgestellt. Es ist damit zu rechnen, dass im Sommer und Herbst dieses Jahres durch eine Ausbreitung dieses Serotyps auch in Thüringen erneut eine Gefahr für die Wiederkäuerpopulation besteht.

Die Thüringer Tierseuchenkasse gewährt allen Tierhalterinnen und -haltern, die ihre Tiere durch Impfung schützen bzw. Handel mit geimpften Tieren in freie Gebiete treiben wollen, eine Beihilfe. Grundsätzlich erhält jeder Betrieb je fünf Euro für die erste bis zehnte Impfung und für jede weitere Impfung zwei Euro Zuschuss. 

Auf Grund der nunmehr erforderlichen Impfung gegen zwei Serotypen und der Aufhebung bisher geltender Beihilfevoraussetzungen ist mit einer erhöhten Anzahl an Impfungen zu rechnen. Um die resultierenden Mehrkosten abzufedern und zur Entlastung der Tierseuchenkasse unterstützt das Thüringer Sozialministerium die Tierhalterinnen und Tierhalter mit der hälftigen Übernahme des Impfkostenzuschusses. Dadurch können auch die Beiträge der Tierhalterinnen und Tierhalter an die Tierseuchenkasse stabil gehalten werden.

Die Thüringer Sozialministerin Katharina Schenk sieht darin eine wichtige Hilfe für Landwirtschaftsbetriebe: „Durch eine Impfung können Tiere vor schweren Verlaufsformen der Blauzungenkrankheit geschützt werden. Gleichzeitig dämmen wir damit die Ausbreitung der Krankheit ein. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Gesunderhaltung und damit auch zum Tierschutz unserer landwirtschaftlichen Nutztiere. Für die Bereitstellung der notwendigen Landesmittel haben wir uns von Anfang an in den Haushaltsverhandlungen stark gemacht.“

Informationen zur Blauzungenkrankheit und zur freiwilligen Impfung stehen auf der Internetseite der Thüringer Tierseuchenkasse zur Verfügung: 

https://www.thtsk.de/index.php/tiergesundheitsdienst/rindergesundheit/aktuelles-fachbeitraege/165-kurzinfo-blauzungenkrankheit

Weiterführende Erläuterungen:

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease – BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die Blauzungenkrankheit empfänglich. Der Erreger ist ein Orbivirus aus der Familie Reoviridae. Es gibt 24 klassische Serotypen (BTV-1 bis BTV-24) sowie mindestens acht weitere atypische Serotypen. Bei empfänglichen Tieren treten zum Teil schwere klinische Symptome bis hin zum Tod auf. 

Seit dem 9. August 2024 ist in Thüringen bei insgesamt 429 Tierhaltungen das Blauzungenvirus nachgewiesen worden. Dabei waren alle Landkreise und kreisfreien Städte betroffen. Um zur flächendeckenden Impfabdeckung beizutragen, stellte das Thüringer Sozialministerium im Jahr 2024 Zuschüsse in Höhe von rund 37.650 Euro für die freiwillige Impfung bereit.

Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich, Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Das Virus wird über Gnitzen (blutsaugende Mücken) übertragen. Die Impfung mit inaktivierten BTV-Impfstoffen ist gut verträglich und wird von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin und dem nationalen Referenzlabor grundsätzlich empfohlen. Der Aufbau einer belastbaren Immunität im Rahmen der Grundimmunisierung sollte möglichst vor dem Sommer abgeschlossen sein, da ab diesem Zeitpunkt mit einer erhöhten Übertragungswahrscheinlichkeit zu rechnen ist. Eine gleichzeitige Impfung gegen BTV-3 ist möglich. Eine Kreuzimmunität zwischen den einzelnen Serotypen besteht nicht.

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