Mit Schreckschusswaffe bedroht – Polizei stoppt Fahrer auf A4

Foto: Mit KI erstellt
Anzeige

A4 Höhe Stadtroda (ots/red.)

Nach Angaben der Polizei meldete gestern Nachmittag ein 60-jähriger Fahrer eines Mercedes Sprinters, dass er auf der A4 in Fahrtrichtung Dresden von einem anderen Autofahrer mit einer Waffe bedroht worden sei.

Wie die Polizei mitteilt, ereignete sich der Vorfall kurz nach der Anschlussstelle Stadtroda. Ein Fahrer eines Pkw der Marke MG soll während der Fahrt einen pistolenähnlichen Gegenstand in Richtung des 60-Jährigen gehalten und Schussbewegungen simuliert haben.

Der Sprinter-Fahrer hielt daraufhin an und verständigte die Polizei. Er blieb unverletzt.

Im Rahmen der Fahndung konnte das beschriebene Fahrzeug nach Angaben der Polizei nahe der Landesgrenze zu Bayern durch Kräfte der Verkehrspolizei Hof festgestellt und gestoppt werden.

Der 41-jährige Fahrer händigte eine mitgeführte Schreckschusswaffe sowie ein Einhandmesser aus. Beide Gegenstände wurden sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann entlassen. Gegen den 41-Jährigen wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.