Geflügelpest-Ausbruch in Erfurt

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Nach dem Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI – Geflügelpest) im Kyffhäuserkreis im Februar dieses Jahres, wurde am 12. März 2026 nun auch der Ausbruch in einer nicht gewerblichen Geflügelhaltung mit rund 50 Tieren in Erfurt amtlich festgestellt. Die zuständige Behörde hat bereits die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Es erfolgt des Weiteren die Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den betroffenen Bestand. Die genauen Grenzen der Sperrzonen werden per Allgemeinverfügung durch die zuständige Behörde der Stadt Erfurt festgelegt: https://www.erfurt.de/ef/de/service/aktuelles/pm/2026/153639.html.

Aufgrund eines klinischen Verdachts werden derzeit auch Untersuchungen auf das Vorliegen der Geflügelpest in einem Kleinstbestand in Weimar durchgeführt.

Die Geflügelpestsituation bei Wildvögeln in Thüringen bleibt weiterhin dynamisch. Seit Beginn des Jahres wurden 47 Fälle der Hochpathogenen Aviären Influenza bei Wildvögeln festgestellt (Quelle: WebTSN). Das Geflügelpestvirus wurde in Thüringen inzwischen auch vereinzelt bei Säugetieren, wie Waschbären und Füchsen, nachgewiesen. Aufgrund des hohen Infektionsdrucks in der Wildvogelpopulation sind Übertragungen durch den Kontakt von Fleischfressern mit HPAI-Virus infizierten Wildvogelkadavern anzunehmen.

Geflügelhalter werden weiterhin zu Wachsamkeit und der konsequenten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen, um den eigenen Bestand zu schützen.  Ausführliche Verhaltenshinweise für Geflügelhalter und die Bevölkerung finden sich unter: https://www.tmsgaf.de/veterinaerwesen/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest

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