Medizin und Zahnmedizin studieren ohne Numerus clausus
Bewerbungsphase über „Landarztquote“ für das Wintersemester 2026/2027 gestartet
Erstmalig setzt Thüringen in diesem Jahr das sogenannte Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz (ThürHaZaSiG) um. Damit wird es Bewerberinnen und Bewerbern für das Medizinstudium und das Zahnmedizinstudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ermöglicht, abseits des Numerus clausus über eine jeweilige Vorabquote für das Hochschulstudium zugelassen zu werden. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden, nach ihrem Studium und der fachärztlichen Weiterbildung bzw. dem Absolvieren der zahnärztlichen Vorbereitungszeit für die Dauer von mindestens zehn Jahren eine hausärztliche, zahnärztliche oder kieferorthopädische Tätigkeit in einem Thüringer Bedarfsgebiet* auszuüben.
Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk: „Endlich wird das Gesetz Wirklichkeit! Mit der Entscheidung, sich zu bewerben und über die Quote zu studieren, leisten junge Menschen schon jetzt einen unschätzbar wichtigen Beitrag für die Thüringer Gesundheitsversorgung in der Zukunft. Schließlich wollen wir alle darauf vertrauen können, auch in einigen Jahren noch im Fall der Fälle gut versorgt zu sein.“
Dr. Annette Rommel, Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, ergänzt: „Dass die Landarztquote nun startet, freut mich sehr. Wer sich dafür entscheidet, trifft nicht nur eine bewusste berufliche Wahl, sondern legt früh den Grundstein für eine erfüllende ärztliche Tätigkeit mit engem Kontakt zu den Menschen vor Ort. Ich wünsche mir, dass besonders junge Menschen mit einer starken Bindung an Thüringen diese Chance ergreifen – denn unsere Erfahrung zeigt: Wer hier verwurzelt ist, bleibt häufig und gestaltet die medizinische Versorgung langfristig mit.“
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZVT), Dr. Knut Karst, erläutert: „Die Thüringer Zahnärzteschaft fordert seit Jahren eine Vorabquote für Studierende, die sich auch für eine anschließende zahnärztliche Tätigkeit im Freistaat verpflichten. Das Thüringer Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz kann ein entscheidender Baustein für den Erhalt einer flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung in Thüringen werden. Unser Freistaat war das erste Bundesland, welches 2024 mit einem Gesetz auf die drohende Verschlechterung der Versorgung im zahnärztlichen Bereich reagierte. Insofern begrüßt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen den Start des Bewerbungsverfahrens zum 1. März und den Studienstart zum Wintersemester 2026/27. Im Rahmen der Daseinsvorsorge ist für unsere Bevölkerung der Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung ein wichtiges Gut, das mit der gebundenen Ausbildung von jungen Zahnmedizinerinnen und Zahnmedizinern gesichert werden kann.“
Bewerbungen ab sofort möglich
In der Zeit vom 1. bis 31. März 2026 können sich Interessierte über das Karriere- und Bewerbungsportal des Freistaates Thüringen (https://karriere.thueringen.de/) anmelden und um einen der insgesamt 17 vorreservierten Studienplätze der Humanmedizin bewerben (von insgesamt 286 Plätzen). Für das Studium der Zahnmedizin stehen vier Studienplätze (von insgesamt 57) über die Vorabquote zur Verfügung.
Nach Abschluss der Bewerbungsphase startet ein zweistufiges Auswahlverfahren, welches durch das Thüringer Landesverwaltungsamt umgesetzt wird.
Zunächst erfolgt ein Ranking anhand der von den Bewerberinnen und Bewerbern eingereichten Bewerbungsunterlagen. Berücksichtigt werden dafür die Ergebnisse eines strukturierten fachspezifischen Studieneignungstests, erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen in einem Gesundheitsberuf, Tätigkeiten nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstgesetz sowie ehrenamtliche Tätigkeiten.
In der zweiten Stufe werden standardisierte Auswahlgespräche zur Bewertung von Kernkompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften durchgeführt. Zu den Auswahlgesprächen werden planmäßig doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie Studienplätze im Rahmen der jeweiligen Vorabquote zu besetzen sind. Die Endauswahl erfolgt abschließend anhand einer Rangliste, in welche die Rankings der ersten und zweiten Stufe jeweils mit einer Gewichtung von 50 Prozent einfließen.
Die Auswahlverfahren sollen bis Mitte Juli abgeschlossen sein, damit die ersten Studentinnen und Studenten über die Vorabquoten zum Wintersemester 2026/2027 beginnen können.
„Um unser Ziel vom 20-Minuten-Land auch zukünftig zu sichern, müssen wir alle Hebel in Bewegung setzen. Dabei geht es nicht um schnelle Leuchtturmprojekte, sondern um Modelle, die verlässlich funktionieren. Genau so ist die sogenannte ‚Landarztquote‘ zu verstehen: Als verlässliche Investition in die Zukunft. Denn die Auswirkungen werden in einigen Jahren erst mit Tätigwerden der späteren Ärzte und Zahnärzte spürbar. Besonders unterversorgte Regionen werden davon profitieren“, so Schenk.
Bewerbungen sind nach vorheriger Anmeldung** auf dem Karriere- und Bewerbungsportal des Freistaates Thüringen einzureichen unter: https://karriere.thueringen.de/



