Freistaat Thüringen begrüßt Einigung beim Krankenhausanpassungsgesetz
Ministerpräsident Mario Voigt und die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk begrüßen die gestern erreichte Einigung zum Gesetzentwurf des Krankenhausanpassungsgesetzes des Bundes.
Dazu erklärt der Thüringer Ministerpräsident Mario Voigt: „Ich finde es gut, dass der Bund auf wesentliche Ideen bei der Krankenhausreform eingegangen ist und wir uns endlich geeinigt haben. Jetzt gibt es klare Regeln, und die Bundesländer können selbst entscheiden, wie sie ihre Krankenhäuser zukunftsfest aufstellen. Für Thüringen ist wichtig: Die Behandlung muss gut sein, die Krankenhäuser müssen wirtschaftlich arbeiten – und die Menschen sollen weiterhin in ihrer Nähe versorgt werden können. Wir haben schon damit begonnen, dass Krankenhäuser enger zusammenarbeiten, sich auf bestimmte Behandlungen spezialisieren und mehr ambulante Angebote schaffen, also Behandlungen ohne langen Krankenhausaufenthalt. Dass das jetzt berücksichtigt wird, ist richtig. Am Ende zählt, dass die Reform nicht nur auf dem Papier gut aussieht, sondern dass die Menschen im Alltag merken: Die medizinische Versorgung wird besser und verlässlicher.“
Besonders wichtig sind aus Thüringer Sicht die Anpassungen beim Transformationsfonds: Dieser steht künftig nicht nur für die Konzentration im Sinne der Zusammenlegung von Standorten akutstationärer Versorgungskapazitäten zur Verfügung, sondern auch zur Erhaltung und Transformation bestehender Krankenhausstandorte.
„Für Thüringen war das unser zentraler Punkt, denn er berücksichtigt die spezielle Situation der Krankenhauslandschaft in den ostdeutschen Bundesländern“, betont Gesundheitsministerin Schenk. „Hier hat bereits in den 1990er Jahren eine wesentliche Strukturbereinigung mit Schließungen und Konzentrationsprozessen stattgefunden. Es geht für uns also weniger um die Umstrukturierung von Standorten, sondern vielmehr um Ertüchtigung und notwendige Anpassungen im Bestand an die Anforderungen der neuen Leistungsgruppen.“
Bis Ende März sollen nun die entsprechenden Gesetzesbeschlüsse in Bundestag und Bundesrat gefasst werden. Die Einigung ist ein wichtiger Schritt, um den bereits angestoßenen Prozess der Landeskrankenhausplanung planmäßig fortzuführen.
Insgesamt liegen 887 Anträge von den Thüringer Krankenhäusern zu den unterschiedlichen Leistungsgruppen vor. Erwartungsgemäß wurden die allgemeinen Leistungsgruppen „Innere Medizin“, „Allgemeine Chirurgie“ und „Intensivmedizin“ besonders oft beantragt. Diese sind für die Notfall- und Basisversorgung grundlegend wichtig. Viele Kliniken interessieren sich außerdem für die Leistungsgruppe „Geriatrie“ sowie die endoprothetischen Leistungsgruppen (künstlicher Ersatz von verschlissenen, erkrankten oder zerstörten Gelenken durch Implantate (Endoprothesen)). In diesen Fällen wird es wichtig sein, eine ausgewogene regionale Verteilung sicherzustellen. Dies ist Sache des laufenden Prüf- und Abwägungsprozesses.
Das Thüringer Gesundheitsministerium hat die Geschäftsführungen der Kliniken bereits zu geplanten Regionalkonferenzen im April und Mai informiert, um über erste Auswertungen und gegebenenfalls notwendige Abstimmungsprozesse für einzelne Regionen zu sprechen. Parallel erfolgen beim Medizinischen Dienst die zusammenfassenden Prüfungen der Anträge. Dies soll bis Ende Juli 2026 abgeschlossen sein.
Ziel bleibt, dass die Thüringer Krankenhäuser frühestmöglich Klarheit über die ihnen zugewiesenen Leistungsgruppen erhalten, auch wenn sich die Phase der Budgetrelevanz nach hinten geschoben hat und das versprochene Vorhaltebudget erst schrittweise bis 2030 vollständig eingeführt wird. Bis dahin sollen die Kliniken Schritt für Schritt von den neuen Vergütungen profitieren.
„Damit sichern wir nicht nur die Qualität der Versorgung, sondern schaffen auch Planungssicherheit für unsere Krankenhäuser und ihre Mitarbeitenden“, so Ministerin Schenk abschließend.



