Fünf Jahre Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
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Die Erwerbsmigration hat sich seit 2020 mehr als verdoppelt: Im Juni 2025 hatten 420.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigte eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit. 2020 waren es etwas mehr als 200.000. Gut die Hälfte davon ist mit der Blauen Karte der EU nach Deutschland gekommen.

Am 1. März 2020 ist das Fachkräfteweinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem wurden weitere Erleichterungen geschaffen. So wurden 2023 die nötigen Mindesteinkommen für die Blaue Karte abgesenkt. Inzwischen haben gut 164.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die aus einem Land außerhalb der EU kommen, eine Blaue Karte. Gegenüber dem Jahr 2020 entspricht das einer Steigerung von 114 Prozent.

Mehr Beratungen ausländischer Menschen

Das steigende Interesse an einer Arbeit in Deutschland zeigt sich auch an dem Informationsbedarf der Fachkräfte. Die Zahl der digitalen Beratungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit Interessierten aus dem Ausland ist bis Ende 2025 auf insgesamt 360.000 angestiegen. Neben allgemeinen Fragen berät die BA auch schon vor der Einreise zu Fragen zur Anerkennung von Qualifikationen. Die BA hat 2025 allein zur Berufsanerkennung 23.600 Beratungen durchgeführt.

Starke Nachfrage zur sogenannten Westbalkanregel

Gut ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis aufgrund von Erwerbstätigkeit kommt aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien. Für sie gilt die Westbalkanregelung, über die Fach- und Arbeitskräfte aus diesen Ländern eine Arbeit in Deutschland aufnehmen können. Die Regelung gibt es seit 2016. Mitte 2024 wurde das Kontingent der jährlichen Arbeitsmarktzulassungen auf 50.000 verdoppelt. Die Nachfrage übersteigt hier das Angebot deutlich. Die BA musste im Dezember 2025 rund 18.000 Anfragen ablehnen, da das Kontingent erschöpft war.

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