Anmeldung zum Übertritt an weiterführende Schulen im Landkreis Gotha

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Kinder und Jugendliche, die zum Schuljahr 2026/2027 an ein Gymnasium, eine Gesamtschule, eine Gemeinschaftsschule, Spezialgymnasien oder das berufliche Gymnasium wechseln wollen, müssen vom 16. bis 20. März 2026 jeweils zwischen 14:00 und 17:00 Uhr und am Samstag, dem 21. März 2026 nach vorheriger telefonischer Anmeldung für den Übertritt angemeldet werden.

Die jeweilige Erstwunsch-Schule ist zeitnah telefonisch zu kontaktieren, um einen persönlichen Anmeldetermin zu vereinbaren bzw. sich über die Möglichkeit der Anmeldung zu informieren.


Übersicht der Schulen und Ansprechpartner

Eine Übersicht, welche Gymnasien, KGS und Gemeinschaftsschulen im Landkreis Gotha Anmeldungen entgegennehmen, erhalten Eltern

  • über die aktuelle Grundschule ihres Kindes als Anlage zum „Informationsschreiben zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027“ oder
  • bei einem Wechsel aus einer weiterführenden Schule von der abgebenden Schule,
  • sowie über das Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur im Landkreis Gotha (Tel. 03621 214 622).

Besonderheit für Realschulabsolvent:innen

Eine Besonderheit besteht für Realschulabsolvent:innen, die ans allgemeinbildende Gymnasium wechseln möchten:

Sie müssen sich zu den oben genannten Terminen an der Kooperativen Gesamtschule „Herzog Ernst“ in Gotha registrieren lassen. Dort wird eine gesonderte Klasse 11 S eingerichtet, die nach spezieller Stundentafel unterrichtet wird und unterschiedliche Leistungsstände ausgleichen soll.


Mögliche Zeitpunkte für den Übertritt

Der Übertritt zum Gymnasium ist möglich:

  • nach der Grundschulausbildung (Klasse 4)
  • nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 für Regelschüler:innen (auch aus Förderschulen mit Regelschulteil)
  • für Schüler:innen der Thüringer Gemeinschaftsschulen nach den Klassenstufen 4 bis 8 und 10

Übertreten können außerdem:

  • Schüler:innen der Klassenstufen 4 bis 8 der Waldorfschule sowie Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss aus der Waldorfschule
  • Schüler:innen der Klassenstufen 4 bis 9 einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule (aktuell in Thüringen nur Thuringia International School Weimar – ThiS) sowie Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss aus einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule

Berufliches Gymnasium Gotha

Für den Übertritt nach Klassenstufe 10 besteht auch die Möglichkeit zur Anmeldung am

Beruflichen Gymnasium Gotha
Staatliches Berufsschulzentrum „Gotha West“
Tel. 03621 701949

Das berufliche Gymnasium bietet Fachrichtungen mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Technik an.
Abschluss ist in beiden Fachrichtungen die allgemeine Hochschulreife (Abitur).

Ab dem kommenden Schuljahr ist auch erstmals die Anmeldung für das Handwerkergymnasium / BG+ möglich.
Hier absolvieren Schüler:innen neben der allgemeinen Hochschulreife bereits Prüfungen für die Meisterausbildung im Handwerk. Dadurch kann bei einer anschließenden Meisterausbildung Zeit und Geld gespart werden (eine Gesellenausbildung ist nach dem Abitur trotzdem notwendig).

Nähere Informationen zur Bewerbung gibt es beim beruflichen Gymnasium bzw. online unter
sbz-gotha-west.de


Spezialgymnasium Salzmannschule Schnepfenthal

Bewerber:innen für das Spezialgymnasium für Sprachen Salzmannschule Schnepfenthal (in Klasse 5 oder Klasse 8) werden in den Schulen des Landkreises Gotha über die Schulleitungen bzw. Beratungslehrer:innen informiert.

Die Salzmannschule nimmt bis zum 27. Februar 2026 Aufnahmeanträge entgegen:

  • für den Übertritt in Klasse 5
  • für den Übertritt in Klasse 8 aus einem allgemeinbildenden Gymnasium oder einer Gesamt- bzw. Gemeinschaftsschule mit Empfehlung für den gymnasialen Bildungsgang

Zusätzlich erfolgt ein Auswahlverfahren:

  • 7. März 2026 – Aufnahmeverfahren für zukünftige Klassenstufe 5
  • 7. März 2026 – Aufnahmeverfahren für zukünftige Klassenstufe 8

Die Mitteilung über Aufnahme oder Ablehnung erfolgt ab dem 11. März 2026 per E-Mail und zusätzlich per Post.

Die Anmeldung an einem allgemeinbildenden Gymnasium ist bis zum 21. März 2026 möglich, sodass sie – falls erforderlich – nach der Entscheidung der Salzmannschule erfolgen kann.

Weitere Informationen und Anmeldeformulare:
https://www.salzmannschule.de/


Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung

Bei der Anmeldung an allen weiterführenden Schulen sind von den Sorgeberechtigten zum persönlichen Termin vorzulegen:

  • Anmeldekarte im Original (soweit der Übertritt aus einer Grundschule erfolgt)
  • ausgefülltes Schulanmeldungsformular einschließlich der Anlage mit den Hinweisen zum Verfahren bei beschränkter Aufnahmekapazität
  • Halbjahreszeugnis des Schuljahres 2025/2026 im Original, wenn das Kind an einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einer Gemeinschaftsschule angemeldet werden soll
  • Schullaufbahnempfehlung im Original (soweit erforderlich)
  • ggf. Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung (bei Übertritt von Klasse 4 in Klasse 5)
  • ggf. sonderpädagogisches Gutachten und Lernortbescheid (in Kopie)
  • ggf. Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht (in Kopie)

Aufnahmeprüfungen

Sollten bei einem Wechsel nach Klassenstufe 4 weder die Notenvoraussetzungen noch eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums vorliegen, muss ein Antrag auf Aufnahmeprüfung an der abgebenden Grundschule bis 24.02.2026 gestellt werden.

Sollten bei einem Wechsel aus einer weiterführenden Schule weder die Notenvoraussetzungen noch eine Empfehlung vorliegen, muss ein Antrag auf Aufnahmeprüfung an dem Gymnasium gestellt werden, an dem die Anmeldeunterlagen innerhalb der Anmeldewoche abgegeben wurden.

Schüler aus Schulen in freier Trägerschaft ohne staatliche Anerkennung müssen auch bei vorhandener Notenvoraussetzung an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen.


Wichtige Hinweise des Staatlichen Schulamtes

Das Staatliche Schulamt weist darauf hin:

  • Aus der Anmeldung entsteht kein Rechtsanspruch auf den Besuch eines bestimmten Gymnasiums.
  • Nachträgliche Umsetzungen sind aus Kapazitätsgründen möglich und zulässig.
  • Eltern sollten bei der Schulwahl die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigen.
  • Der Landkreis Gotha erstattet grundsätzlich nur die Beförderungskosten zur nächstgelegenen staatlichen Schule, die den angestrebten Bildungsabschluss anbietet.
  • Diese Regelung gilt nicht für das berufliche Gymnasium sowie die Klasse 11 S.

Weitere Informationen

Nähere Informationen zu den Regelungen sind erhältlich:

  • in den Schulen
  • beim Staatlichen Schulamt Westthüringen
    Tel.: 0361 57 34 15 100
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