Eisenach: Polizei sucht Zeugen nach gefährlichem Vorfall mit Fußgängerin in der Alexanderstraße

Foto: Mit KI erstellt
Anzeige

Eisenach (ots/red.)

Wie die Polizei mitteilt, bittet die Polizei Eisenach um Hinweise zu einem Vorfall, der sich am gestrigen Vormittag gegen 13.30 Uhr in der Alexanderstraße in Eisenach ereignet haben soll.

Nach bisher vorliegenden Zeugenaussagen soll der Fahrer eines bislang unbekannten Fahrzeugs auf Höhe der Querstraße auf eine Fußgängerin zugefahren sein, die gerade die Alexanderstraße überqueren wollte. Eine Kollision konnte offenbar nur dadurch verhindert werden, dass die Frau zur Seite auf den Gehweg sprang.

Der Pkw setzte anschließend seine Fahrt in Richtung Schillerstraße fort. Die Polizei sucht weitere Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Angaben zum Fahrzeug beziehungsweise zum Fahrzeugführer machen können. Zudem wird die betroffene Fußgängerin gebeten, sich bei der Polizei zu melden.

Hinweise nimmt die Polizei Eisenach unter der Telefonnummer 03691 / 261126 unter Angabe der Bezugsnummer 0003493/2026 entgegen.

👉 Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.