Dachrieden/Reiser: Steine auf Bahnstrecke – Bundespolizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr

Bild von Michael Knoll auf Pixabay
Anzeige

Dachrieden, Bahnstrecke Leinefelde – Mühlhausen (ots)

Die Bundespolizei wurde am Mittwochnachmittag gegen 17:00 Uhr darüber informiert, dass ein Regionalzug auf der Strecke zwischen Leinefelde und Mühlhausen mutmaßlich Steine überfahren hat.

Beamte der Bundespolizei führten im in Frage kommenden Streckenabschnitt eine Absuche an den Gleisanlagen durch. Zwei Züge konnten daher nur verlangsamt den Streckenbereich durchfahren.

Zwischen den Ortslagen Dachrieden und Reiser wurden auf den Gleisen Steinmehl und Steinreste entdeckt, die mutmaßlich aus dem Überfahren der Hindernisse stammen. Nach Sicherung der Spurenlage konnte der Streckenabschnitt wieder für den regulären Fahrbetrieb freigegeben werden.

Am Zug, der die Hindernisse überfahren hat, wurden nach einer fachmännischen Überprüfung Schäden festgestellt, die jedoch noch nicht abschließend beziffert werden können.

Die Bundespolizeiinspektion Erfurt ermittelt gegen unbekannte Täterschaft wegen einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Erfurt, übermittelt durch news aktuell.

👉 Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.