Gotha: Daniel Schübel hat die Leitung des Personalamtes der Stadtverwaltung übernommen

Foto: Personalamtsleiter Daniel Schübel, Oberbürgermeister Knut Kreuch und Hauptamtsleiter Andreas Schaub (v.l.n.r.) © Stadt Gotha
Anzeige

Seit dem 15. Februar 2025 wird das neu aufgestellte Personalamt der Stadtverwaltung Gotha von Daniel Schübel geleitet. Der 32-jährige setzt die Arbeit seines langjährigen Vorgängers Stephan Geffert mit dem klaren Ziel fort, moderne und transparente Personalprozesse zu etablieren. Mit seiner fundierten Expertise im Arbeits- und Personalrecht sowie seiner langjährigen Erfahrung in der Industrie bringt Daniel Schübel ideale Voraussetzungen für diese verantwortungsvolle Aufgabe mit.

Nach Stationen bei der HUK Coburg und Pollmeier Massivholz war Herr Schübel insgesamt mehr als sechs Jahre bei Marelli Automotive Lighting Brotterode tätig – zuletzt als Personalreferent und stellvertretender Personalleiter. Dort verantwortete er zentrale HR-Prozesse, koordinierte Projekte und arbeitete eng mit Führungskräften und dem Betriebsrat zusammen. Sein akademisches Profil umfasst ein Masterstudium in Arbeitsrecht und Personalmanagement und eine Weiterbildung zum Psychologischen Berater. Darüber hinaus war Daniel Schübel als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Suhl tätig.

Eine weitere Hauptaufgabe in der Stadtverwaltung Gotha ist die Funktion als Ausbildungsleiter. In dieser Funktion setzt Daniel Schübel auf die Weiterentwicklung einer serviceorientierten Personalverwaltung. In seiner Freizeit interessiert sich Daniel Schübel für Fußball, familiäre Unternehmungen und Reisen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.